|
Verkehrsdelikte im Ausland werden künftig weiter verfolgt |
|
Friday, 27. January 2006 |
Bisher kommen deutsche Autofahrer, die im Ausland bei Vergehen ertappt wurden, meist ohne Strafe davon, weil die Bundesrepublik das Geld dafür nicht einzog. Einzige Ausnahme: Die Ordnungshüter im Ausland kassieren direkt vor Ort. Lediglich mit Österreich gab es ein entsprechendes Abkommen. Dabei sind die Strafen für Verkehrsdelikte innerhalb der EU bisher alles andere als einheitlich. Hier sehen Juristen, aber auch Vertreter der Automobilclubs, ein Problem. Ein ADAC-Jurist: "Hier wird der erste Schritt vor dem ersten gemacht."
Mögliche Konfliktpotentiale gibt es viele: In Österreich darf ein Polizist die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges schätzen und die Strafe entsprechend ansetzen. Das so genannte "Amtsauge" wäre in Deutschland undenkbar. In Frankreich wird, wenn der Fahrer eines Autos nach einem Delikt nicht zu ermitteln ist, der Halter bestraft. Auch das widerspräche deutschem Recht: Der deutsche Anwaltsverein (DAV) kommentierte, das verstoße gegen das deutsche Verfassungsverständnis. Auch eine Bemessung der Bußgeldhöhe nach dem Einkommen des Autofahrers - in Schweden Usus - wäre in Deutschland kaum denkbar. Ein Einspruch gegen die Strafmandate wäre jedoch schwierig, denn die deutschen Behörden sollen nur als Vollstrecker fungieren.
Die Fachleute setzten sich jetzt dafür ein, dass erst die europäischen Verkehrsregeln und das Verkehrsrecht angeglichen werden müssten, bevor über die Ländergrenzen hinweg Bußgelder eingetrieben werden. Ansonsten befürchte man ein Abkassieren bei ausländischen Autofahrern. Eine Angleichung der Gesetzgebung bis 2007 ist jedoch völlig unrealistisch. Die Brüsseler Mühlen mahlen langsam, das wissen auch die Fachleute in Goslar. (ar/sb) |