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Tempolimits im Ausland
Thursday, 20. April 2006
Tempolimits im Ausland. Foto: ar/ADAC
Tempolimits im Ausland. Foto: ar/ADAC
 
Geschwindigkeitsverstöße im Ausland belasten die Reisekasse der Autourlauber unnötig. Deshalb sind im Nachfolgenden die wichtigsten Temporegeln in den europäischen Urlaubsländern vom ADAC zusammengefasst worden.

Innerhalb von Ortschaften fährt man in den meisten Ländern mit Tempo 50 richtig. 60 Km/h sind in der Slowakei und Serbien-Montenegro erlaubt. In Polen gilt in der Ortschaft von 5 Uhr bis 23 Uhr Tempo 50 und von 23 Uhr bis 5 Uhr Tempo 60.

Außerhalb von Ortschaften darf in Dänemark und Norwegen 80 km/h nicht überschritten werden. Das gilt ebenfalls für Irland, Serbien-Montenegro, Niederlande und die Schweiz. Hier sind allerdings auf Schnellstraßen 100 km/h gestattet. Tempo 90 ist in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und der Türkei erlaubt. Das gilt auch für Frankreich und Ungarn, wobei hier auf Schnellstraßen 110 km/h gefahren werden können. Ist der Führerschein jünger als zwei Jahre darf in Frankreich außerorts nur 80 km/h und auf Schnellstraßen maximal 100 km/h gefahren werden. Deutschland, Finnland und Österreich beschränken die Geschwindigkeit außerorts generell auf 100 km/h.

In Norwegen darf auf Autobahnen höchstens 90 km/h schnell gefahren werden.
In Schweden ist bei 110 km/h und Großbritannien ist bei 112 km/h Schluss. Auf 120 km/ begrenzen Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien-Montenegro, Spanien und die Türkei hier die Geschwindigkeit. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt. In Frankreich gilt auch auf Autobahnen eine Sonderregel für Führerscheinneulinge: Für sie liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h.

Für Gespanne gilt fast überall 80 km/h auf Autobahnen. Schneller gefahren werden darf aber beispielsweise in Frankreich. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130km/h. Trotzdem empfiehlt der ADAC, die 100 km/h-Grenze nicht zu überschreiten, denn Wohnanhänger werden in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen. Ein Unfall mit höherer Geschwindigkeit kann zu Einschränkungen der Versicherungsleistung führen. (ar/nic)
 
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