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Service: Worauf beim Abschleppen geachtet werden muss |
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Wednesday, 31. May 2006 |
 | | Worauf beim Abschleppen geachtet werden muss. Foto: ar/Mercedes/WW | | |
Solange alles gut geht sind private Abschleppfahrten kein Problem. Im Fall eines Unfalls kann es aber zum ernsthaften Streit kommen, darauf weisen der ADAC und der AvD hin. Deshalb hat der Gesetzgeber feste Regeln verfasst, die es beim Abschleppen einzuhalten gilt.
Lässt sich der Wagen nicht mehr starten und kann vor Ort nicht wieder flott gemacht werden, ist Abschleppen angesagt. Dazu muss in vielen Fällen erst einmal die Abschleppöse in den Stoßfänger eingeschraubt werden. Sie befindet sich meist beim Bordwerkzeug im Kofferraumboden. Das Gewinde verbirgt sich bei vielen modernen Autos aus ästhetischen Gründen hinter einer Plastikkappe. Hinweise zum Abnehmen, ohne dass der Fingernagel abbricht, sowie zum richtigen Einschrauben werden in der Betriebsanleitung gegeben.
Beim abzuschleppenden Fahrzeug wird der Gang herausgenommen, bei Automatikgetrieben zeigt der Wählhebel auf "N". Damit das Lenkradschloss nicht einrastet, bleibt der Zündschlüssel im Zündschloss. Problematisch ist, dass sich das Fahrverhalten verändert, wenn der Motor nicht läuft. Lenkunterstützung und Bremskraftverstärker fallen ebenso aus wie die Bremswirkung des Motors. Deshalb sind eine zurückhaltende Fahrweise angezeigt und große Aufmerksamkeit bei beiden Fahrern gefragt. Tempo 50 ist die Obergrenze. Lässt es sich vermeiden, führt der Weg nicht durch den Berufsverkehr, enge Gassen in Wohngebieten oder über starke Steigungen und Gefälle.
Das Pannenfahrzeug muss nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein. Aber es sollte daran gedacht werden, dass es Probleme geben kann, wenn das nicht versicherte Fahrzeug auf das Zugfahrzeug auffährt. Zudem sollte die Abschleppstrecke so kurz wie möglich sein, und nur bis zur nächsten Werkstatt oder Garage führen. Bei einer Panne auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist.
Während des Abschleppvorgangs muss bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3). Im Pannenfahrzeug kann auch eine Person ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines Fahrzeugs setzen dürfen. Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen generell nicht abgeschleppt werden.
Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten nach einem Rat des ADAC beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungs-Signale vereinbaren.
Vorsicht gilt aber im Ausland. Was bei uns in Deutschland problemlos möglich ist, kann andernorts zu Komplikationen führen. So ist beispielsweise in Spanien das Abschleppen durch Privatfahrzeuge generell verboten. Zuwiderhandlungen können saftige Bußgelder nach sich ziehen. Zwar sollte man aufs Helfen nicht verzichten. Aber hier wäre es besser, statt abzuschleppen eines der blau-gelben Straßenwachtfahrzeuge des RACE zu informieren und zwei Pannendreiecke aufzustellen. Die muss übrigens jeder Pkw dabeihaben, um sie jeweils 30 Meter vor und hinter einer Pannen- bzw. Unfallstelle zur Absicherung platzieren zu können. (ar/nic) |