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Service: Tanktourismus birgt Risiken |
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Friday, 2. September 2005 |
 | | Aral-Tankstelle in Polen. Foto: ar/Aral | | |
Rekordpreise für Kraftstoff locken verstärkt Tanktouristen ins benachbarte Ausland, um Geld zu sparen. Dabei müssen die Autofahrer aber bestimmte Regeln beachten, sonst drohen Nachzahlungen und Geldbußen. Den Kofferraum mit zehn Reservekanistern vollzupacken, ist nicht erlaubt. In Deutschland muss die mitgeführte Menge eine Reservemenge sein - maximal 20 Liter. Bei Lkw sind es 60 Liter.
Wer mit einem Benziner vorfahrt, aber Diesel in den Kanister füllt, muss zahlen, wenn er ertappt wird. Der Zoll wertet einen solchen Akt als gewerbliche Fahrt und kassiert. Auch wenn es in der EU keine Zollgrenzen mehr gibt, muss der Reservekraftstoff bei Fahrten aus Nicht-EU-Länder verzollt werden. Auch die Menge des Kraftstoffs, der als Reserve mitgeführt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Polen sind es 20 Liter, in Österreich dagegen nur zehn. In Luxemburg ist das Mitführen von Kanistern generell verboten. Wer in ein Nicht-EU-Land einreist, darf maximal zehn Liter mitnehmen.
Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass nicht jedes Behältnis für Kraftstoffe geeignet ist. Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das heißt, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Dies sei wichtig, damit schädliche Benzindämpfe nicht in das Innere des Autos gelangen. In jedem Fall müsse der Kanister gegen Umfallen gesichert werden. (ar/sb) |