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Service Steuer-Freibeträge: Nur noch Zeit bis Ende November |
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Wednesday, 28. September 2005 |
Zum Verständnis: Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten haben - darunter zählen unter anderem eben auch die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle - können sich zuviel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Das kann aber Monate dauern. Wer es mit dem Steuersparen ernst meint, sollte seine monatliche Steuerbelastung minimieren. Um sofort Steuern zu sparen, muss man einen sogenannten "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen. Den gibt es beim Finanzamt. Den Antrag stellen kann man jederzeit. Allerdings gilt eine Einschränkung: Fürs laufende Jahr werden Freibeträge nur noch bis zum 30. November eingetragen. Denn ein Freibetrag wirkt sich frühestens im Folgemonat aus. Die Steuererstattung via Gehaltsabrechnung funktioniert somit also nur noch im Monat Dezember - wobei ein warmer finanzieller Regen ein schönes Weihnachtsgeschenk sein kann.
Für den Antrag braucht man die Lohnststeuerkarte, die man vom Personalbüro seines Arbeitgebers erhält, dazu eventuell Belege, um Kosten nachweisen zu können. Mit diesen Unterlagen unterm Arm geht man persönlich zum Finanzamt; der Antrag ist in wenigen Minuten ausgefüllt, das Eintragen der Freibeträge durch den Sachbearbeiter dauert auch nicht viel länger. Wer den Antrag vorab und in Ruhe zu Hause ausfüllen will, kann ihn sich im Internet auf den Finanzamtseiten des jeweiligen Bundeslandes herunterladen und ausdrucken. Welche Kosten werden eingetragen? Die wichtigsten Posten sind vor allem Werbungskosten, etwa für die täglichen Fahrt zur Arbeit. Daneben werden auch Sonderausgaben, zum Beispiel für Unterhaltsleistungen oder Berufsausbildungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung eingetragen. Aber Achtung: Das Finanzamt trägt solche Kosten nur ein, wenn sie 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei den Werbungskosten gilt noch eine andere Besonderheit: Hier wirken sich nur Kosten aus, die den Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1044 Euro übersteigen. Durch die Entfernungspauschale erreicht man diese Grenze aber relativ schnell: Für jeden Kilometer Arbeitsweg kann man seit dem vergangenen Jahr 30 Cent ansetzen. Es gilt natürlich immer nur der einfache Weg, und wenn die Kosten 4500 Euro im Jahr übersteigen, verlangt das Finanzamt Belege.
Beispiel: Wer jeden Tag 60 Kilometer zur Arbeit fährt, für den entstehen bei 220 Arbeitstagen im Jahr 3960 Euro Werbungskosten. Also bekommt dieser Arbeitnehmer 2916 Euro auf der Steuerkarte als Freibetrag eingetragen. Das sind 243 Euro monatlich, wenn der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung so frühzeitig gestellt wurde, dass er auf alle zwölf Monate des Jahres verteilt werden konnte. Wenn man sich jedoch den Freibetrag erst im Laufe des Jahres bescheinigen lässt, wird die volle Summe auf die verbleibenden Monate des Jahres verteilt. Das wirkt sich besonders spürbar aus, wenn man die Chance für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erst jetzt im Herbst nutzt. Dann wird im Extremfall die gesamte Summe auf den Dezember umgelegt, je nach Gehaltshöhe und Werbungskosten bleibt nicht nur das Gehalt steuerfrei, sondern wird sogar eine Steuererstattung ausgezahlt.
Wer sich einen Freibetrag auf seiner Steuerkarte eintragen lässt, handelt sich dafür auch eine Pflicht ein: Er muss eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben. Fürs Steuerjahr 2005 ist dafür Ende Mai 2006 Termin, eine Fristverlängerung bis September ist auf Antrag problemlos möglich.
Das Finanzamt ist bei der Steuererklärung nicht an die Beträge gebunden, die auf der Steuerkarte eingetragen wurden. Wer beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung mogelt, um mehr Geld netto auf dem Konto zu haben, wird mit dem Steuerbescheid im Jahr darauf eine unangenehme Überraschung erleben - denn dann heißt es, Steuern nachzuzahlen. (ar/kj) |