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Service: Mit Nebelschlussleuchte auf Geschwindigkeit achten |
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Thursday, 6. October 2005 |
Das Nebelschlusslicht dürfe erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingesetzt werden. Für diesen Fall schreibe die Straßenverkehrsordnung aber auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vor. Wie weit der Blick noch reicht, erkennen Autofahrer an den Begrenzungspfählen am Fahrbahnrand, deren Abstand 50 Meter betrage, hieß es weiter.
Die Nebelschlussleuchte dürfe man nicht vorsorglich einschalten, da das Fahrzeug sonst für andere Verkehrsteilnehmer zum gefährlichen Blender werde. Wichtig sei auch das rechtzeitige Ausschalten der Nebelschlussleuchte, wenn sich die Sichtverhältnisse wieder besserten. Der regelmäßige Blick auf die Kontrolllampen sollte daher selbstverständlich sein. (ar/sb) |