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Service Kfz-Versicherung: Zweite Chance zur Kündigung |
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Tuesday, 6. December 2005 |
Die Versicherung ist verpflichtet, dem Vertragspartner die Prämienerhöhung einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Der Vertrag kann dann innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Hat der Versicherer dem Kunden zum Beispiel am 26. November 2005 mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2006 ein höherer Beitrag fällig wird, so hat der Kunde bis zum 26. Dezember 2005 Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wirksam wird die Kündigung dann zum 1. Januar 2006. Um sicher zu gehen, sollten die Kunden die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken.
Vor einem Wechsel sollte aber die Bedingungen eines anderen Versicherers geprüft werden, weil die Leistungen nicht immer identisch sind. (ar/sb)
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