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Service: Gebrauchtwagenkauf und Versicherung |
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Wednesday, 14. September 2005 |
Mit dem Auto geht die Versicherung an den Käufer über. Achten muss der Käufer allerdings darauf, dass das Auto auch noch tatsächlich zugelassen ist - Schilder allein am Fahrzeug genügen nicht, das entsprechende Siegel muss auch noch auf den Kennzeichen sein, ein Blick in Fahrzeugschein und -brief sorgt für Sicherheit.
Mit dem Kauf geht auch die Versicherung auf den neuen Besitzer über. Aber Entwarnung für den alten Besitzer: Der Schadenfreiheitsrabatt, also die durch unfallfreie Jahre erfahrenen Prozente auf die Versicherungsprämie, bleibt selbstverständlich bei ihm.
Und was passiert, wenn der neue Besitzer einen Unfall verursacht, bevor er das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet hat? "Ein Unfall nach Eigentumsübertragung beeinträchtigt nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Vorbesitzers, auch wenn das Fahrzeug noch nicht umgeschrieben wurde", sagt Paul Kuhn, Leiter Schaden- und Versicherungsrecht beim ADAC. Wichtig für den Verkäufer: Er sollte den Wechsel sofort bei seiner eigenen Versicherung melden.
Zu den Kaufverträgen, die es zum Beispiel bei Autoclubs gibt, gehört auch die so genannte Veräußerungsanzeige. In ihr wird am besten auf die Minute exakt schriftlich festgehalten, wann das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, unterschrieben wird sie von Käufer und Verkäufer. So herrscht nicht nur Klarheit darüber, wer für Verkehrssünden verantwortlich ist, sondern auch der Übergang des Eigentums ist genau dokumentiert. Prinzipiell gilt selbstverständlich: Auto nur mit schriftlichem Vertrag verkaufen (oder kaufen).
Den Schwarzen Peter hat der Verkäufer aber, wenn der neue Besitzer das Auto nicht ummeldet und sich die Adresse, die er im Kaufvertrag angegeben hat, als falsch erweist: Der Verkäufer haftet ein Jahr lang für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie, und außerdem hat er möglicherweise auch noch jede Menge Ärger mit Strafzetteln und Bußgeldbescheiden, die selbstverständlich so lange an den alten Besitzer geschickt werden, so lange der neue Besitzer nicht bei der Zulassungsstelle eingetragen ist. Das kann nervig sein und auch Geld kosten, denn anders als zum Beispiel für Temposünden haftet bei Strafzetteln für Falschparken der Halter des Fahrzeugs. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und sich alle Angaben (vor allem die Ausweisnummer) notieren, um den Käufer ermitteln zu können.
Der Käufer muss die Versicherung, die für sein Auto abgeschlossen ist, weder behalten noch kündigen; sie endet automatisch, wenn er das Auto ummeldet und dabei eine neue Versicherungsbestätigung einer anderer Assekuranz vorlegt. Der Kauf eines Fahrzeugs ist auch immer die Chance, zu einer günstigeren Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Schließlich liegen zwischen teuren und günstigen Gesellschaften Prämienunterschiede von bis zu 40 Prozent.
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