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Service: Fahren bei Nebel
Wednesday, 17. October 2007
Fahren bei Nebel. Foto: ar/ADAC
Fahren bei Nebel. Foto: ar/ADAC
 
Der Herbst hat bereits seine Vorboten geschickt. Immer häufiger droht jetzt auch beim Autofahren gefährlicher Nebel. Auf einige Dinge sollte dabei besonders geachtet werden.

Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anzupassen. Als Orientierungshilfe können dabei die seitlichen Leitpfosten dienen. Sie stehen im Abstand von 50 Metern. Sieht man auf Autobahnen und Landstraßen nur einen Pfosten weit, darf man auf keinen Fall schneller als 50 km/h fahren, erklärte der ADAC. Bei noch dichterem Nebel muss das Tempo weiter gedrosselt werden auch wenn dann selbst noch 30 km/h unterschritten werden. Bei 100 Metern freier Sicht gilt als Obergrenze 80 km/h und Tempo 100 sollte nicht überschritten werden, wenn die Sicht weniger als 150 Meter weit reicht.

Außerdem sollte der Abstand angepasst werden. Als Faustregel bei Nebel gilt: Sichtweite ist gleich Sicherheitsabstand. Damit genügend Zeit zum Reagieren verbleibt, sollte man sich im Nebel nicht aus Bequemlichkeit dicht an vorausfahrende Fahrzeuge aufgefahren werden, denn damit nimmt man sich praktisch jede Chance, um auf Bremsungen zu reagieren. Besser ist es, mehr Abstand zu halten, weil dann zusätzlicher Spielraum vorhanden ist, wenn durch ein zu schnelles oder drängelndes Fahrzeug Gefahr von hinten droht.

Kommen einem vermehrt Autos am Tag mit Licht entgegen, sollte man drauf gefasst sein, dass sich die Sichtverhältnisse verschlechtern können. Die Nebelschlussleuchte darf nicht vorsorglich eingeschaltet werden, da das Fahrzeug sonst für andere Verkehrsteilnehmer zum gefährlichen Blender wird. Wichtig ist auch das rechtzeitige Ausschalten der Nebelschlussleuchte, wenn sich die Sichtverhältnisse wieder besserten. Der regelmäßige Blick auf die Kontrolllampen sollte daher selbstverständlich sein.

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und erst bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Ist sie eingeschaltet dürfen also höchstens 50 km/h gefahren werden. Auf längeren nebelfreien Abschnitten sollte man sie wegen der Blendwirkung für nachfolgende Autofahrer wieder ausschalten. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht ein Verwarngeld von 15 Euro.Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden, sobald Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht erheblich behindern.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Scheiben, Scheinwerfer-Gläser und Rückleuchten sauber sind, damit man besser sehen kann und gesehen wird. Wen Fahren im Nebel zu sehr anstrengt, dem empfiehlt der ADAC, öfters einen Parkplatz anzusteuern und eine kurze Pause einzulegen. Dabei sollte aber das Licht eingeschaltet bleiben, damit andere Parkplatzbenutzer das stehende Hindernis rechtzeitig erkennen können.

Fahren im Nebel erfordert volle Konzentration. Deshalb sollte der Fahrer möglichst nicht durch Gespräche abgelenkt werden. Auch sollte, erst recht bei den Wetterverhältnissen, nicht unter Zeitdruck gefahren werden.

Der ADAC sieht allerdings bei Nebelbrillen mit gelben Gläsern, die über das Internet vertrieben werden, keinen praktischen Nutzen. (ar/nic)
 
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