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Service: Bei Schnee und Eis kann Bußgeld drohen
Wednesday, 13. September 2006
Bei Schnee und Eis kann Bußgeld drohen. Foto: ar/Mercedes/GP
Bei Schnee und Eis kann Bußgeld drohen. Foto: ar/Mercedes/GP
 
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht, dass "die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist, wozu insbesondere eine geeignete Bereifung gehört." Sieht man sich den Gesetzestext der entsprechenden Regelung genau an, gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Der Begriff Winterreifen wird in der gesetzlichen Formulierung gar nicht verwendet, vielmehr wird nur von einer "geeigneten Bereifung" gesprochen, erklärte der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Es gelten seit diesem Jahr allerdings schon bestimmte Ausstattungsregeln für das Fahrzeug. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 40 Euro rechnen. Auch neue Sommerreifen sind auf Schnee ungeeignet. Wird ein Autofahrer bei Schnee oder Eis mit Sommerausrüstung in einen Unfall verwickelt, muss er weiterhin damit rechnen, seinen Kaskoschutz zu verlieren.

Die gesetzliche Formulierung redet von einer situationsabhängigen Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen. "Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen", erklärte Bundesverkehrsminister Tiefensee im Dezember 2005.

Alles andere aber bleibt weitgehend unklar, so z.B. wann und bei welchen Wetterverhältnissen welcher Reifen geeignet ist und wann wer mit einem Bußgeld rechnen muss. Der AvD rät deshalb, Winterreifen von O bis O - also Oktober bis Ostern - aufzuziehen, dann fährt man auf jeden Fall sicher. Ungeachtet jeglicher rechtlicher Bestimmung gilt auf jeden Fall, dass Winterreifen bei kalten Temperaturen deutlich bessere Fahreigenschaften haben, als Sommerreifen. So ist der Bremsweg bei den Winterpneus deutlich kürzer als bei den sommerbereiften Autos.

Nicht jeder Reifen mit einer M+S-Markierung ist wintertauglich. Es sind bereits M+S-Reifen aus Fernost auf dem Markt aufgetaucht, die eindeutig als Sommerreifen eingestuft werden müssen, informierte der ADAC

Auch mit der korrekten Bereifung rät der AvD, dass Auto vor Fahrtantritt komplett von Schnee und Eis zu räumen. Nur ein "Guckloch" in der Frontscheibe ist verboten! Auch von Dach, Motor- und Kofferraumhaube muss der Schnee entfernt werden. Zur Grundausstattung gehören deshalb Eiskratzer und Handbesen. Im Notfall hilft die Rückseite einer Musikkassette oder CD.

Sandsack und Schaufel können das Anfahren bei Glätte erleichtern. Beides gehört daher bei winterlichem Wetter in den Kofferraum. Notfalls kann die Hülle des Warndreiecks als Schaufel oder als Behälter für Schnee oder Kühlwasser dienen. Der AvD rät außerdem bei der Fahrt in stark von Schneefall betroffenem Gebiet Schneeketten im Gepäck zu haben. Diese können bei den Automobilclubs geliehen werden. (ar/nic)
 
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