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Ratgeber Fahrgemeinschaften: Gemeinsam fahren, getrennt sparen |
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Wednesday, 14. December 2005 |
 | | Je mehr mitfahren, desto günstiger wird 's. Foto: Opel/GP | | |
Mehr als vier Millionen Arbeitnehmer sind durch die Benzinpreiserhöhungen der letzten Monate besonders betroffen: Sie fahren jeden Tag mindestens 25 Kilometer, um an ihren Arbeitsplatz zu kommen - und abends wieder retour. Für jeden dritten von ihnen summiert sich die tägliche Pendelei sogar auf mehr als 100 Kilometer. Meistens im Auto, und das geht bei Benzinpreisen um 1,20 Euro pro Liter, kräftig ins Geld. Wenn dann auch noch im kommenden Jahr die Pendlerpauschale im Zuge des Berliner Streichkonzerts deutlich reduziert und damit die Steuerrückzahlung viel kleiner ausfallen wird, reißt die tägliche Fahrt zur Arbeit ein noch tieferes Loch in die Tasche.
Kein Wunder also, dass die in den Zeiten der Ölkrise Anfang der 70er Jahre besonders populären Fahrgemeinschaften wieder im Trend liegen. Vor allem für Angestellte mit geregeltem Bürojob oder für Arbeitnehmer im Schichtbetrieb mit festen Anfangs- und Feierabendzeiten ist es eine Überlegung wert, sich mit ein oder zwei Kollegen zusammen zu schließen, um künftig den Arbeitsweg gemeinsam zurück zu legen. Mitfahrer zu finden, ist auch über den eigenen Betrieb oder die Nachbarschaft hinaus einfacher geworden - durch das Internet. Unter www.pendlernetz.de lassen sich für die Großräume Nordrhein-Westfalen, Stuttgart und Rhein-Main Mitfahrer finden.
Durch eine Fahrgemeinschaft kann man viel Geld sparen: Wer an 220 Tagen im Jahr ins Büro fährt und dabei jeweils zweimal 45 Kilometer zurücklegt, hat am Jahresende knapp 20000 Kilometer auf dem Tacho. Bei einem Verbrauch von 8,5 Litern Normalbenzin auf 100 Kilometer sind das rund 2100 Euro fürs Tanken - Tendenz eher steigend. Schließen sich drei Kollegen zusammen, bleiben jedem von ihnen am Monatsende ein guter Hunderteuroschein mehr im Portemonnaie. Nicht zu vergessen die Umwelt, die weniger mit Abgasen belastet wird.
Dem Finanzamt gegenüber können alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Derzeit sind das 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - also die einfache Wegstrecke. Beim genannten Beispiel von 45 Kilometern Fahrweg 13,50 Euro pro Tag, im Jahr fast 3000 Euro. Kommt die geplante Kürzung, halbiert sich der Betrag indes fast, weil es künftig erst ab 21 Kilometern Arbeitsweg die Pauschale geben soll.
Am besten ist es, die Mitglieder der Fahrgemeinschaft wechseln sich ab, zum Beispiel wochenweise. Fährt immer der gleiche Autobesitzer und kassiert er von seinen Mitfahrern Spritgeld, muss er das als Nebeneinkommen versteuern, wenn der Betrag 250 Euro im Jahr übersteigt. Von Mogeleien ist abzuraten, das ist Steuerhinterziehung.
Was ist jedoch, wenn ein Unfall passiert? Prinzipiell ist zu sagen: Bei Fahrgemeinschaften sind alle über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn der Fahrer nicht den direkten Weg zur Firma zurücklegt, sondern auf Umwegen seine Mitfahrer einsammelt. Wer also nach einem solchen Wegeunfall arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verschuldet der Fahrer den Unfall, tritt die Autohaftpflicht ein. Um hier ganz auf der sicheren Seite zu sein, schadet eine Police mit 100 Millionen Deckungssumme nicht. Gibt es keinen Schuldigen, weil der Unfall durch ein so genanntes unabwendbares Ereignis wie einen Reifenplatzer ausgelöst wurde oder der Verursacher flüchtete, steht dennoch niemand im Regen: Nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes 2002 muss auch dann die Autohaftpflicht zahlen. Eine Insassenunfallversicherung ist also völlig überflüssig.
Um Streitereien nach einem Unfall aus dem Weg zu gehen, rät der ADAC dazu, dass sich alle Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft gegenseitig eine Haftungsverzichterklärung unterschreiben. Darin wird geregelt, dass niemand den Fahrer nach einem Unfall persönlich zur Kasse bittet - sondern nur soweit, wie dessen Versicherung eintritt. (ar/kj) |