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Neue Verkehrsvorschriften treten am 1. Mai in Kraft |
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Friday, 28. April 2006 |
Bei Unterschreiten des gesetzlich geforderten Mindestabstands erhöht sich die Geldbuße von 100 Euro auf mindestens 150 Euro. Außerdem wird künftig dafür ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Höchststrafe für fahrlässige Abstandsverstöße wird auf 250 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erhöht. Bislang waren 150 Euro und einen Monat Fahrverbot fällig.
Außerdem wird ab die bereits heute schon bestehende Verpflichtung, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Das betrifft etwa eine funktionierende Scheibenwischanlage, genauso wie Sonnenblenden oder die geeignete Bereifung. 20 Euro kostet es zukünftig, wenn Autofahrer etwa im Winter nicht mit geeigneten Reifen unterwegs sind.
Aufgrund europäischer Vorgaben gilt weiterhin ab Mitte Mai 2006, dass nur noch so viele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. (ar/nic)
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