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Neue Tempo 100-Verordnung für Caravan-Kombinationen |
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Monday, 31. October 2005 |
 | | Trecento 460 TS Mocca. Foto: UnitedPictures/Bürstner | | |
Eine Neuregelung der Tempo 100-Verordnung für Caravan-Kombinationen ist jetzt schneller als erwartet vom Bundesverkehrsministerium verabschiedet worden. Die neue Verordnung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet und ermöglicht es nach Angaben des Caravaning Industrie Verbandes nun rund 80 Prozent der Caravan-Besitzer, auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen Tempo 100 zu fahren. Vorteil: Sie sind damit genau so schnell wie leichtere Lkw oder Busse und müssen nicht mehr von diesen langatmig überholt werden.
Die wichtigsten Neuerungen zur bisherigen Tempo 100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (jetzt maximal im Verhältnis eins zu eins), unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug, die Reifen des Caravans müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (gleich 120 km/h) entsprechen und die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 Tonnen sein.
Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo 100-Plakette jetzt direkt bei der Anmeldung des Fahrzeuges bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle beantragen, so dass der bürokratische Aufwand bei einer nachträglichen Genehmigung reduziert wird. Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. (ar/hhg)
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