|
Nach Autoklau sofort Polizei und Versicherung verständigen |
|
Thursday, 1. September 2005 |
Dabei gilt aus polizeilicher Erfahrung: "Je hochwertiger der Wagen, desto geringer ist die Chance, ihn wieder zu sehen". Frank Scheulen vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf weiß, dass in nur knapp der Hälfte aller Fälle dem rechtmäßigen Eigentümer das Fahrzeug wieder vor die Garage gestellt werden kann.
Ist das Auto spurlos verschwunden, heißt es zunächst einmal: Durchatmen und Nerven bewahren. Dann empfiehlt sich der Griff zum Telefon. "Unter der Notrufnummer 110 sollte möglichst rasch die Polizei informiert werden", rät LKA-Mann Scheulen, "denn die Zeit arbeitet für die Diebe, und vielleicht ist im Zuge der Fahndung das Fahrzeug auszumachen."
Üblicherweise wird die Polizei nicht zum Tatort kommen. "Da gibt es ja nichts zu sichern", schildert Hautkommissar Hans-Willi Arnold die polizeiliche Sichtweise. Also muss der Bestohlene für seine Anzeige das nächste Polizeirevier aufsuchen. Soweit vorhanden sollten die Namen und Adressen von Zeugen notiert werden. Zuvor jedoch sollte der Bestohlene bereits seine Versicherung informieren, um sich gegen Regressansprüche aus möglichen Unfällen mit dem gestohlenen Wagen abzusichern. Später muss der Assekuranz eine Kopie der Anzeige zu gesendet werden.
Besonders wichtig: Kfz-Brief, Diebstahlsanzeige und Abmeldebescheinigung bei der Polizei sowie alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel sind der Versicherung vorzuweisen. Wer sich bei Angaben über den möglichen Ablauf eines Fahrzeugdiebstahls in widersprüchliche Aussagen verstrickt, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgerichts Koblenz (AZ.: 10 U 1415/01).
Nach Ansicht der Richter muss ein Versicherter einen Sachverhalt, der auf einen Diebstahl schließen lässt, widerspruchsfrei schildern, Dazu muss er zum Beispiel sagen können, wann er oder ein anderer den Wagen zuletzt benutzt hat und wo das Auto abgestellt wurde. Kommt es bei diesen Fragen zu Widersprüchen, sind Nachteile möglich.
"Wenn Sie auf Reisen im Ausland sind, sollten Sie auch die Polizei in Deutschland verständigen", empfiehlt Katrin Rüter: "Wenn dies nicht sofort möglich ist, gehen Sie spätestens nach Ihrer Rückkehr zur deutschen Polizei. Ansonsten sind eine erfolgreiche internationale Fahndung und Strafverfolgung der Täter nicht immer gewährleistet."
Sind mit dem Auto auch die Geldbörse oder die Handtasche verschwunden, müssen alle Bank-, Kredit- und Versicherungskarten sofort gesperrt werden. Notieren sie Namen und Adressen von Zeugen, besonders im Ausland. Melden Sie den Diebstahl innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung. Noch ein Tipp: Wenn Sie ein Handy besitzen, speichern Sie die Nummer Ihrer Versicherung am besten dort gleich ab. (ar/pl) |