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Mobiltelefon darf beim Autofahren in die Hand genommen werden |
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Sunday, 20. November 2005 |
Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) korrigierte damit das OLG Köln ein erstinstanzliches Urteil, in dem eine Geldbuße von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg bestätigt worden war, nachdem ein Autofahrer sein Handy wegen Rappelgeräuschen lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt hatte. Begründung: Die entsprechende Vorschrift sei streng auszulegen, da man sich bei der Fahrt nicht ablenken lassen soll. Jegliches Benutzen eines Handys sei daher ordnungswidrig.
Die Kölner OLG-Richter stellten nun klar, dass dies zu weit gehe. Eine "Benutzung" sei der echte Gebrauch der Funktionen eines Mobiltelefons. Das bloße in die Hand nehmen, um das Handy woanders hinzulegen, sei von der entsprechenden Vorschrift der Straßen-Verkehrsordnung nicht erfasst. (OLG Köln, Az.: 83 Ss-Owi 19/05). (ar/hhg)
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