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Händler haftet für Prospektangaben |
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Friday, 19. August 2005 |
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Nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeugwesen (ZDK) seien die OLG-Richter in dem Rechtsstreit davon ausgegangen, dass dem Käufer entsprechende Ansprüche bzw. eine Rückwandlung zustünden, da das Fahrzeug wegen Abweichungen von Prospektangaben des Herstellers nicht dem tatsächlichen Angebot entsprach. Laut Herstellerprospekt sollte das Auto mit Normalbenzin betrieben werden können, benötigte aber Superbenzin (OLG München, Az. 18 U 2176/04). (ar/hhg) |