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Gericht entscheidet: So berechnet man den Lärm eines Parkplatzes |
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Tuesday, 16. August 2005 |
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Parkplätze von Einzelhandelsbetrieben in Nachbarschaft störempfindlicher Nutzungen sind zunehmend Gegenstand von Nachbarschaftskonflikten. In diesem Fall bemängelte das Normenkontrollgericht bemängelte in erster Linie die methodischen Unzulänglichkeiten der schalltechnischen Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Das Gericht legte in seinem Beschluss die nach dem aktuellen Erkenntnisstand erforderliche Berechnungsmethode fest, nach der die Anforderungen an den Schutz benachbarter störempfindlicher Nutzungen vor Immissionen der Parkplätze von Einzelhandelsbetrieben zu ermitteln sind. Ausschlaggebend ist danach der Faktor aus der Multiplikation von 1,32 Fahrbewegungen pro Betriebsstunde mal einem Zehntel der Nettoverkaufsfläche des Einzelhandelsvorhabens. Mit diesem Ansatz bestätigt das Gericht die entsprechende Berechnungsmethode der "Parkplatzlärmstudie" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (AZ: 10 B 2785-04.NE).(ar/Sm) |