|
Führerschein mit 17 gilt unbeschränkt fürs Moped |
|
Tuesday, 20. December 2005 |
Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung und bestandener Prüfung zunächst eine Bescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Mit 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein für die Klassen B und BE beantragt werden, ohne dass eine erneute Ausbildung erforderlich ist.
Klasse B, ob nun wie bislang und gewohnt mit 18 Jahren oder ein Jahr früher im Rahmen des Modellversuchs erworben, schließt aber auch die Führerscheinklassen L (Traktoren bis 32 km/h), M (Kleinkrafträder mit max. 50ccm und max. 45 km/h) und S (dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) mit ein. Alle drei Klassen können bereits mit 16 Jahren erworben werden. Wer dies vor dem Erwerb des Autoführerscheins noch nicht gemacht hat, erhält automatisch die Berechtigung. (ar/hhg)
|