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Fahrten zur Arbeit nur einmal absetzbar |
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Friday, 3. February 2006 |
In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass im Gegensatz zum Beispiel bei nachgewiesener Fachliteratur und vielen anderen Dingen durch die 2001 eingeführte verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale nur eine einmalige Anrechnung möglich sei. Die früher mögliche zweifache Berücksichtigung der Kilometerpauschale bei einer Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden sei ersatzlos abgeschafft worden, da der Gesetzgeber mit der Pauschalregelung alle denkbaren tatsächlichen Möglichkeiten habe abdecken wollen.
Die Richter räumten zwar ein, dass es sich hier um einen Sonderfall handele, auf den das Einkommensteuerrecht jedoch keine Rücksicht nehmen müsse. Bei der Entfernungspauschale komme es nicht mehr auf den tatsächlichen Aufwand an. Deshalb sei es unerheblich, ob ein Autofahrer einmal oder fünfmal pro Tag zu seiner Arbeitstätte pendele (FG Münster, Az.: 8 K 3444/02 E). (ar/sb) |