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Bundesrat beschließt "Anpassung des Kraftfahrzeuges an Wetterverhältnisse" |
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Wednesday, 21. December 2005 |
 | | Eine Winterreifenpflicht wird es auch künftig offiziell nicht geben. Foto: ar/Mercedes/GP | | |
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Novellierung der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Künftig sind Autofahrer damit offiziell verpflichtet, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. "Die Ausrüstung von Autos muss verkehrssicher sein", sagte Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin.
"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen", erklärte Tiefensee die neuen Regelungen. Wer die neue Regelung missachtet, dem drohen zukünftig Bußgelder ab 20 Euro. Bei Behinderung drohen sogar 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Die Regelungen treten Mitte 2006 in Kraft.
Der TÜV Süd weist darauf hin, dass auch andere Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden können. Verschmutze Beleuchtungseinrichtungen sind dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge, bis zu 35 Euro Bußgeld können dabei fällig werden. Ebenfalls ein Bußgeld droht den so genannten Guckloch-Fahrern: Wer sein Auto im Freien parkt, sollte die Scheiben frühmorgens ringsum von Eis und Schnee befreien und sich nicht nur ein kleines Sichtloch an der Windschutzscheibe kratzen. Passiert ein Unfall, kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, ganz zu schweigen von der Gefahr für sich andere. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, dass seine Sicht nicht "durch den Zustand des Fahrzeugs" beeinträchtigt wird, so der TÜV.
Ganz abgesehen von der Diskussion ums Tagfahrlicht herrscht schon heute Lichtpflicht am Tag, wenn es schneit, regnet oder nebelt und die Sicht dadurch sehr schlecht ist. Bis zu 40 Euro kostet es, wenn man bei dieser Witterung und der erheblichen Sichtbehinderung ohne Licht unterwegs ist. (ar/sb)
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