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Autohersteller umgehen Kennzeichnungspflicht beim Spritverbrauch
Radolfzell (ots) - Wegen "schwerwiegender Verstöße" gegen die seit dem 1. Oktober 2004 geltende Kennzeichnungspflicht zum Kraftstoffverbrauch von Pkw geht die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen mehrere Autohersteller vor. Die Unternehmen und ihre Händler sind nach dem "Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG" vom 28. Mai 2004 verpflichtet, in Ausstellungsräumen und Autohäusern gut lesbare Hinweise zum Spritverbrauch unter der Windschutzscheibe oder an den Infoständern neben den Fahrzeugen anzubringen.

Dass dies teils gar nicht, teils nur halbherzig geschieht, stellten Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe bei stichprobenartigen Überprüfungen vor allem in den Hauptstadt-Schauräumen von VW, DaimlerChrysler und BMW (Baureihe Mini) fest. Bei DaimlerChrysler war nur ein Teil der Fahrzeuge vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Ein ebenfalls vorgeschriebener Aushang, in dem der Spritverbrauch und der CO2-Ausstoß aller ausgestellten Fahrzeuge verglichen werden muss, fehlte völlig. Bei VW war die Kennzeichnung der Standard-Modelle zwar vorhanden, aber auf durchsichtiger Folie auffällig unauffällig ausgestaltet. Ausgerechnet bei den Spritfressern Touareg und den Luxus-Modellen der VW-Töchter Bugatti und Bentley fehlte sogar jeder Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, ebenso im Berliner BMW-Forum Mini, in dem kein einziger der ausgestellten Kleinwagen gekennzeichnet war.

In Schreiben an die Konzernchefs der betroffenen Unternehmen kündigte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an, die Umwelthilfe werde jeden "bei Ihrem Unternehmen festgestellten Verstoß unverzüglich zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens anzeigen". Weil sie sich mit der schlampigen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht außerdem ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafften, mahnte die DUH die Autohersteller inzwischen förmlich ab. Im Auftrag der Umwelthilfe verlangte der Berliner Anwalt Remo Klinger von den Konzernchefs, die Verstöße gegen das Kennzeichnungsgesetz unverzüglich abzustellen und bis kommenden Dienstag (14.12.2004) eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht soll mittelfristig zu einem insgesamt verringerten Kraftstoffverbrauch und einer Entlastung der Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die deutschen Autohersteller hatten die Umsetzung der auslösenden EU Richtlinie aus dem Jahr 1992 zunächst mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums jahrelang verzögert und dann eine schwache Regelung ohne direkt vergleichende Verbrauchskennzeichnung durchgesetzt. Vorschläge der Umweltverbände, Neuwagen in Anlehnung an die erfolgreiche Regelung für Kühlschränke oder Waschmaschinen mit farbigen Verbrauchsklassen zu kennzeichnen, wurden nicht realisiert.

Umso wichtiger ist es nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe, dass jetzt wenigstens die geltende Regelung, die die Minimal-Anforderung der EU-Richtlinie erfüllt, buchstabengetreu umgesetzt wird. Andernfalls verpufft die angestrebte umweltentlastende Wirkung der Verbrauchskennzeichnung völlig.

 
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