Die Dekra hat sich mit der Frage beschäftigt, wie lange ein Autoreifen als neu verkauft werden darf. Hierbei gehen die Ansichten weit auseinander. Der ADAC sieht Reifen ab einem Alter von zwei Jahren nicht mehr als neu an, der Bundesverbandes Reifenhandel (BRV) und verschiedener Reifenhersteller sehen einen Zeitraum von fünf Jahren als unproblematisch. |
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Autofahrer müssen im Winter für ordentliche Sicht sorgen - sonst droht ein Bußgeld. Wie der ADAC mitteilte, müssen Autofahrer, die aus Bequemlichkeit nur ein "Guckloch" in die Scheibe kratzen, mit einer Verwarnung in Höhe von 35 Euro rechnen, wenn sie ertappt werden. Eine Mithaftung ist außerdem auch dann möglich, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, aber wegen ungenügender Sicht zu spät reagiert. |
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Chaos und Rutschpartien, die tausendfach mit Blechschäden endeten, auch Todesopfer waren zu beklagen: Die ersten Winterwochen boten den abendlichen Fernsehnachrichten wieder imposante Bilder verschneiter Fernstraßen, auf denen nichts mehr ging. Schuld am Chaos war nicht nur das Wetter. Jedes zweite Auto ist immer noch nicht für Schnee und Eis richtig ausgerüstet, viele Fahrer bewegen sich unsicher auf dem rutschigen Parkett. |
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Der in dieser Jahreszeit fast unvermeidliche Schmutz auf den Scheinwerfern beeinträchtigt die Sicht des Autofahrers beträchtlich und sollte nicht unterschätzt werden. Davor warnt der Beleuchtungsspezialist Hella aus Lippstadt und führt eine Untersuchung der Technischen Hochschule Darmstadt an, nach der bereits nach einer halben Stunde Fahrt auf feucht-schmutziger Straße bis zu 35 Meter Sichtweite verloren gehen können. |
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Autofahrer erhalten eine zweite Chance zur Kündigung ihrer Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November 2005, wenn die Versicherung die Prämien erhöht. Dann greift das so genannte Sonderkündigungsrecht, teilte der ADAC heute mit. |
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Gleich drei Ratgeber für den Urlaub in der kalten Jahreszeit und den Wintersport bringt jetzt der Verlag Mairdumont aus Ostfildern in den Buchhandlungen. Der Große Falk Skiatlas 2006 will preiswerte Wintersportmöglichkeiten aufzeigen, ein neuer Dumont-Band befasst sich mit "Winterwanderungen in Oberbayern" und in der Reihe HB-Bildatlas erscheint die Ausgabe "Ski-Special Alpen 2006". |
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Stellt sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens heraus, dass das Fahrzeug bereits vor dem Kauf mit einem Schaden behaftet war, muss der Käufer den Nachweis ermöglichen, indem er das ausgetauschte Teil aufbewahrt. Darauf weist jetzt der Branchen-Informationsdienst PS-Automobilreort in seiner aktuellen Ausgabe hin. Das Teil muss in einem möglichen späteren Gewährleistungsprozess als Beweisstück zur Verfügung stehen. Sonst droht dem Kläger vor Gericht eine Niederlage wegen fahrlässiger Beweisvereitelung. |
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Die Sicherheitsexperten des Allianz Zentrums für Technik (AZT) haben Erwachsene davor gewarnt, Kinder im Auto ungenügend zu sichern, und dadurch deren Leben aufs Spiel zu setzten. Außerdem könne die Polizei die Autofahrer für diese Fahrlässigkeit mit einem Bußgeld von 30 Euro belegen, erklärte der Versicherungskonzern. |
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Eine Klimaanlage gehört inzwischen für die meisten Neuwagenkäufer zum unverzichtbaren Komfort. Allerdings schalten viele Autofahrer sie nur mit schlechtem Gewissen ein, schließlich kostet der Betrieb Treibstoff. Was liegt also näher, als die Klimaanlage im Winterhalbjahr am besten auszuschalten - sie nützt ja eh nichts. Das könnte ein Denkfehler sein. Denn die Klimaanlage nützt im Winter sehr wohl, und der regelmäßige Betrieb sorgt dafür, dass das System funktionstüchtig bleibt. |
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Der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist nach wie vor Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr. Wie die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) heute mitteilte, liegt Alkohol mit 63 Prozent der insgesamt 111 438 Gutachten, die im Jahr 2004 durchgeführt wurden, mit Abstand vorne. "Drogen und Medikamente" bilden mit 15 Prozent die zweithäufigste Anlassgruppe.
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Autofahrer, die nach dem Fahrzeugkauf ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lassen, sollten dies aufheben, damit es in einem möglichen Gewährleistungs-Prozess gegen den Verkäufer als Beweismittel zur Verfügung steht. Ansonsten droht ihnen nach einem jetzt getroffenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage wegen "fahrlässiger Beweisvereitelung". (BGH, Az. VIII ZR 43/05).
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Offiziell beginnt der Winter am 21. Dezember. Dass sich das Wetter nicht an den Kalender hält, mussten viele Autofahrer in den letzten Tagen erfahren - viele wurden vom ersten Schnee und Frost eiskalt erwischt. ar gibt Tipps, wie Sie ihr Fahrzeug optimal auf die kalte Jahreszeit vorbereiten. |
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Am 16. Dezember dieses Jahres wird der Bundesrat über eine Veränderung der Straßenverkehrsordnung beschließen, die gewissermaßen durch die Hintertür für Deutschland die Winterreifenpflicht einführt. Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht so ausrüsten, wie es für die Straßenverhältnisse angemessen ist, dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder sie müssen mit Bußgeld rechnen. Das Bußgeld beträgt 20 Euro und sogar 40 Euro, wenn der Autofahrer den Verkehr behindert hat. Diese Vorschrift gilt auch für alle Nutzfahrzeuge. |
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Wer während der Autofahrt sein Handy lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit diesem Beschluss zog das Oberlandesgericht (OLG) Köln jetzt eine klare Grenze zwischen dem ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verbotenen Telefonieren und Verschicken von SMS-Nachrichten und dem 2normalen2 Anfassen des Handys, weil es z. B. an der abgelegten Stelle gerade klappert. |
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Die Zahlen sind erschreckend: Mehr als 30 tote und rund 3000 verletzte Autofahrer sind jedes Jahr nach Wildunfällen auf deutschen Straßen zu beklagen. Rund 180 000 Rehe und 14 000 Wildschweine kommen nach Angaben des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) pro Saison unter die Räder. |
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Die Bundesregierung hat beschlossen, falsche Bereifung im Winter künftig zu bestrafen. Wie heute bekannt wurde, sollen Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen ertappt werden, 20 Euro Bußgeld zahlen. Wer wegen der falschen Bereifung zu einem Verkehrshindernis wird und andere Autofahrer behindert, soll sogar 40 Euro zahlen. |
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Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, bei Reisen nach Frankreich derzeit besondere Vorsicht walten zu lassen. Er rät davon ab, die Großstädte mit dem eigenen Auto anzusteuern und empfiehlt Caravan-Fahrern, Wohnwagen oder Wohnmobil nur auf offiziellen Campingplätzen abzustellen. Wer dennoch mit dem Auto reist, sollte es grundsätzlich über Nacht in bewachten Parkhäusern oder Garagen abstellen. Auch das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, dabei jedoch betont, dass es sich nicht um eine Reisewarnung handelt. |
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Kraftfahrer, die in Österreich unterwegs sind, müssen ab sofort bei Verkehrsdelikten mit drastisch erhöhten Verkehrstrafen rechnen. Wie der ACE Auto Club mitteilte, wurden die Strafobergrenzen für Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz mit Wirkung von Freitag (28. Oktober) an von 2180 auf 5000 Euro erhöht. Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, kann dieses Strafmaß im Extremfall auch beispielsweise bei Nichttragen einer Warnweste erhoben werden. |
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Eine Neuregelung der Tempo 100-Verordnung für Caravan-Kombinationen ist jetzt schneller als erwartet vom Bundesverkehrsministerium verabschiedet worden. Die neue Verordnung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet und ermöglicht es nach Angaben des Caravaning Industrie Verbandes nun rund 80 Prozent der Caravan-Besitzer, auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen Tempo 100 zu fahren. Vorteil: Sie sind damit genau so schnell wie leichtere Lkw oder Busse und müssen nicht mehr von diesen langatmig überholt werden. |
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Eingefleischte Cabriofahrer holen ihr "Heiligs Blechle" nur im Sommerhalbjahr aus der Garage, und auch die meisten Motorradfahrer gönnen ihrem Zweirad im Winter Pause.
Mit einem Saisonkennzeichen hat die jährliche An- und Abmeldeprozedur für fast 1,5 Millionen Fahrzeugbesitzer ihren Schrecken verloren - sie ist nicht mehr nötig.
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