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15 Prozent Schadenspauschale bei Kaufrücktritt ist gerechtfertigt |
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Sunday, 14. August 2005 |
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Im dem zu entscheidenden Fall hatte ein Käufer gleich vier Neuwagen bei einem Händler bestellt, aber nicht abgenommen. Der Händler verlangte daraufhin für jedes Auto 15 Prozent vom Listenpreis, weil dies in seinen Neuwagen-Verkaufsbedingungen für den Fall der Nichtabnahme so vereinbart war. Der Kunde weigerte sich und argumentierte, dass angesichts der gegenwärtig hohen Rabatte dieser Prozentsatz nicht mehr gerechtfertigt sei. Dem schlossen sich die Richter jedoch nicht an und meinten vielmehr, dass die 15 Prozent auch in der heutigen Situation den für die Kfz-Branche typischen Durchschnittsgewinn nicht übersteige. Darüber hinaus stellte das Gericht heraus, dass der Autohändler vielfältige Kosten für die Bereitstellung eines Pkw durch die Vorhaltung von Personal und Raum habe, so dass die Pauschale gerechtfertigt sei. (ar/hhg) |