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Urteil: Wer drei Schilder übersieht, handelt grob fahrlässig |
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Friday, 14. July 2006 |
 | | Wer im Wohnmobil unterwegs ist, sollte die Außenmaße genau kennen. Foto: ar/GLOBUSpress | | |
Wenn ein Autofahrer eine eindeutige Beschilderung gleich mehrfach übersieht, darf im Fall eines Unfall nicht mit einer Regulierung des Schadens durch die Kfz-Versicherung rechnen. Beim Versuch, eine 2,50 Meter hohe Unterführung mit seinem drei Meter hohen Wohnmobil zu durchfahren, blieb ein Oldenburger erst im Tunnel stecken und dann auf seinem Schaden sitzen. Nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg braucht die Vollkaskoversicherung keinen Cent für das beim Unfall schwer beschädigte Fahrzeug zu zahlen, meldet der Branchendienst PS Automobilreport in seiner aktuellen Ausgabe (Az.: Az 3 U 107/05).
Im konkreten Fall hatte der Wohnmobilbesitzer mit 40 Stundenkilometern auf dem Tacho versucht, die für sein Fahrzeug viel zu niedrige Unterführung zu durchfahren, obwohl vor der Einfahrt drei Warnschilder auf die Höhenberenzung hinwiesen. Der Schaden am nach dem Zusammenstoß stark zerbeulten Wohnmobil betrug immerhin rund 10 500 Euro. Die wollte der Fahrer von seiner Versicherung ersetzt bekommen - schließlich habe er den Unfall wegen eines Augenblicksversagens nicht vermeiden können.
Bei der Versicherung traf er damit aber auf wenig Verständnis - wie später auch bei den Richtern. "Sie waren wortwörtlich dreifach gewarnt", urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg. "Wer diese Verbotsschilder missachtet, handelt eindeutig grob fahrlässig", betont Rechtsanwalt Phil J. Stange von der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Auf ein Augenblicksversagen könne man sich dann nicht berufen. (ar/sb)
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