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Urteil: In Zahlung gegebener Altwagen muss zurückgenommen werden
Thursday, 13. March 2008
 
Hat ein Autohändler beim Verkauf eines neuen Fahrzeugs für einen Teil des Kaufpreises einen Gebrauchtwagen in Zahlung genommen, muss er bei einer Rückabwicklung des Geschäfts nicht den für den Altwagen angerechneten Geldbetrag auszahlen. Es ist ausreichend, wenn er das gebrauchte Auto an seinen früheren Besitzer zurückgibt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 334/06).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte der Händler den gebrauchten BMW M5 des Käufers in Zahlung genommen, wobei er sich sogar bereit erklärte, die Ablösung eines noch für den Altwagen laufenden Darlehens zu übernehmen. Als dann später das Geschäft wegen verschiedener Mängel an dem neuen Auto mit beiderseitigem Einverständnis rückgängig gemacht wurde, wollte der ehemalige Besitzer seinen alten Wagen aber nicht mehr zurückhaben. Vielmehr verlangte er die Auszahlung des vollen Listenpreises für den zurückgegebenen Neuwagen - ohne Abzug der vom Händler inzwischen beglichenen Kreditablösung für das Altfahrzeug. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof. Die Vereinbarung über das Altfahrzeug bilde mit dem Kauf des Neufahrzeugs eine rechtliche Einheit. (ar/nic)
 
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