|
Promillegrenze: Sechs EU-Länder haben Sonderregelungen für Fahranfänger |
|
Friday, 27. July 2007 |
 | | Sechs EU-Länder haben Sonderregelungen für Fahranfänger. Foto: ar/ADAC | | |
Ab dem 1. August 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer unter 21 Jahren. Davon sind auch Fahrer in der zweijährigen Probezeit betroffen. Nach Angaben des ADAC gibt es bereits ähnliche Regelungen in andern europäischen Ländern.
In Österreich liegt die Promillegrenze für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, bei 0,1 Promille. In Griechenland und Lettland dürfen Führerscheinneulinge 0,2 Promille nicht überschreiten. In den Niederlanden gilt dieselbe Grenze, jedoch während der ersten fünf Jahre. Die Spanier räumen Jugendlichen, bei denen die Führerscheinprüfung noch keine zwei Jahre zurückliegt, eine Grenze von 0,3 Promille ein.
Im übrigen Europa gelten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Bestimmungen. In Estland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und in Weißrussland ist Alkohol am Steuer generell verboten. In Norwegen, Polen und Schweden sind 0,1 Promille erlaubt. Mit Ausnahme von Litauen, wo 0,4 Promille legal sind, ist in den meisten Ländern Europas der Grenzwert bei 0,5 Promille festgeschrieben. Am meisten Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer zeigen Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg und Malta. Dort darf man auch mit 0,8 Promille noch fahren. (ar/nic) |