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Neue Regelungen für Flugreisende |
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Saturday, 7. October 2006 |
Die Regeln sollen Anfang November in Kraft treten und gelten für alle in der EU startenden Flüge; auch die Schweiz übernimmt sie. Nur für die Größenbeschränkung gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Dann darf Handgepäck maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter tief sein.
Mit an Bord dürfen auch künftig kleine Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm. Jede einzelne der Flüssigkeiten darf höchstens 100 Milliliter ausmachen. Alle Parfümflaschen, Zahnpastatuben und andere Flüssigkeitsbehälter müssen in eine wieder verschließbare und durchsichtige Plastiktüte mit einem Volumen von einem Liter passen.
Verboten werden größere Getränkeflaschen, ausgenommen Getränke, die erst hinter der Sicherheitskontrolle in Flughafengeschäften gekauft werden. Ausnahmen von den strengen Regeln sollen unter anderem für Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung möglich sein.
Auch bei den Fluggastdaten hat es eine Einigung gegeben. Bisher hatten die USA die Informationen selbst abgerufen. Die Einigung zwischen Europäischer Union und den Vereinigten Staaten sieht vor, dass die Fluggesellschaften dem US-Heimatschutzministerium bis zu 34 Daten über jeden Passagier übermitteln. Dazu zählen neben Namen und Adressen auch Kreditkartennummern oder Angaben über Essenswünsche an Bord. Diese Informationen können künftig an alle amerikanischen Behörden weitergegeben werden, die sich mit dem Anti-Terror-Kampf beschäftigen. (ar/nic) |