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Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen |
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Wednesday, 10. May 2006 |
 | | Nach der Kürzung der Pendlerpauschale werden Fahrgemeinschaften noch interessanter. Foto: ar/VW/hp | | |
Das Bundeskabinett hat heute in Berlin eine Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen. Ab 1. Januar 2007 können Arbeitnehmer erst ab dem 21. Kilometer Kosten in Höhe von 30 Cent für den Weg zur Arbeitstelle als Werbungskosten geltend machen. Die Opposition kritisierte die Beschlüsse massiv, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kündigte Klagen an. Laut Steuerzahlerpräsident Karl Heinz Däke wird mit den Einschnitten an der Pendlerpauschale bewusst ein Verstoß gegen die Verfassung in Kauf genommen.
Der Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück, Dieter Albig, sagte daraufhin, die Regierung sähe verfassungsrechtlichen Bedenken von Experten gelassen entgegen. Albig zufolge sei die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht von der Kürzung der Pendlerpauschale betroffen. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Negativ wirke sich der Beschluss ausschließlich für Fernpendler aus. (ar/sb)
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