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Krank am Steuer: (Rechtliche) Nebenwirkungen vermeiden
Monday, 2. October 2006
Selbst in eher harmlosen Fällen raten die Experten, sich vor der Fahrt kritisch selbst zu prüfen: Bin ich ausreichend fit fürs Fahren? Die Pflicht zur kritischen Eigenbefragung gilt erst recht bei zeitweiligen Behinderungen der Bewegungsfähigkeit. Zwar besteht bei Gipsfuß, Stützverband oder Krücken kein generelles Fahrverbot, der Fahrer muss aber zum Beispiel in der Lage sein, den Wagen jederzeit rechtzeitig zu bremsen. Bei Bedenken lieber Hände weg vom Steuer, denn grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kosten im Fall der Fälle den Versicherungsschutz.
Medikamente können die Fitness am Steuer erheblich einschränken, besonders wenn mehrere Präparate gleichzeitig notwendig sind. Hier empfiehlt es sich immer, den Arzt zu fragen, der die Medikamente verordnet hat. Er kennt die (Wechsel-)Wirkungen der Mittel. In Ausnahmefällen kann der Mediziner sogar trotz einschränkender Präparate eine bedingte Fahrtüchtigkeit attestieren. Doch auch wenn der Arzt grünes Licht gibt, gilt: Wer sich nach der Einnahme von Medikamenten müde oder unkonzentriert fühlt, sollte das Auto besser stehen lassen.
Eine Zuckerkrankheit ist kein zwingender Grund, auf das Autofahren zu verzichten. Dringend zu empfehlen ist aber ein ärztliches Beratungsgespräch. Wer gerade von seinem Diabetes erfahren hat, sollte zumindest so lange nicht an Steuer, bis er gut auf die Medikamente eingestellt ist Denn Unterzucker während einer Autofahrt kann lebensgefährliche Situationen heraufbeschwören. Es empfiehlt sich für Diabetiker, etwa alle zwei Stunden eine Blutzuckerprobe machen, für alle Fälle ausreichende Mengen schnell wirksamer Kohlenhydrate wie Trauben- oder Würfelzucker in Griffnähe bereit halten. Außerdem mitführen: Blutzuckerstreifen oder Blutzuckertestgerät, Diabetikerausweis, Insulin, Spritzen ' und wenn nötig Glukagon.
Wie geht es nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall oder während einer Schmerztherapie mit dem Autofahren weiter? Die spezielle Untersuchung "Fitness-Check/KONDIAG" von TÜV SÜD liefert hier eine Entscheidungsgrundlage. Ärzte und Psychologen setzen sich ausführlich mit dem Krankheitsbild und der Leistungsfähigkeit des Patienten auseinander. Auch eine Probefahrt in Begleitung der Experten ist möglich. Am Ende erhält der Untersuchte einen ausführlichen Bericht und eine eindeutige Empfehlung. Das Ergebnis unterliegt natürlich der Schweigepflicht.
Wollen Menschen mit Behinderung die Fahrerlaubnis erwerben, kann die Behörde zunächst ein Eignungsgutachten fordern. Fachleute stellen dabei fest, ob und mit welchen technischen Hilfsmitteln ein sicheres Fahren möglich ist. Dies wird nach bestandener Prüfung im Führerschein eingetragen. Tritt eine Behinderung nach dem Erwerb des Führerscheins ein, so rät TÜV SÜD ebenfalls zu einem Gutachten, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht. (ar/Sm)
 
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