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Feuerwehrmann muss Führerschein für einen Monat abgegeben
Friday, 7. March 2008
 
Wird gegen einen Feuerwehrmann ein Fahrverbot ausgesprochen, dann muss er dem nachkommen. Es gebe keine berufliche Begründung, für ihn prinzipiell eine Ausnahme zu machen, erklärte das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. 19 OWi 89 Js 1800/07).

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der Mann per Videoüberwachung auf der Autobahn A1 ertappt worden, als er bei Tempo 150 gerade mal 19 Meter Abstand zwischen seinem Pkw und dem Fahrzeug davor hielt. Deshalb wurde er zu einer Geldbuße von 150 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Berufsfeuerwehrmann aber behauptete, das Fahrverbot treffe ihn zu hart. Und sei zudem angesichts des aufreibenden Dienstes für das Allgemeinwohl eine unzumutbare Zusatzbelastung der Arbeitskollegen. Wegen solcher "kollektiver" Argumente wollte das Gericht das einmonatige Fahrverbot nicht in eine zusätzliche Geldstrafe umwandeln. Da der Feuerwehrmann die Fahrerlaubnis erst in vier Monaten hinterlegen müsse, haben er und seine Kollegen genügend Gelegenheit, das auf 30 Tage beschränkte Fahrverbot ohne unüberwindliche Schwierigkeiten bei der Dienstplanung mit dem Jahresurlaub zu verbinden. (ar/nic)
 
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