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Drängler wandert wegen versuchten Totschlags in den Knast
Wednesday, 5. July 2006
Drängler müssen für ihr verkehrsgefährdendes Verhalten mit drakonischen Strafen rechnen. Foto: ar/VW/hp
Drängler müssen für ihr verkehrsgefährdendes Verhalten mit drakonischen Strafen rechnen. Foto: ar/VW/hp
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das rowdyhaftes Verhalten eines Autofahrers als versuchten Totschlag gewertet und ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft (Beschluss vom 28.7.2005, veröffentlicht in DAR 2006, Seite 284) verurteilt. Außerdem wurden dem Täter die Fahrerlaubnis entzogen und der Pkw beschlagnahmt. Das teilte der ADAC mit.

Der im konkreten Fall verurteilte Autofahrer hatte sich über einen Motorradfahrer geärgert und wollte ihm offenbar einen Denkzettel verpassen. Auf einer dreispurigen Bundesstraße schloss der Autofahrer auf der linken Spur bis auf etwa 1,7 Meter zu dem Motorradfahrer auf, der auf der Mittelspur mit 78 km/h fuhr. In diesem Augenblick wechselte er plötzlich auf die Mittelspur, wobei er mit der Stoßstange das Hinterrad des Motorradfahrers touchierte. Dieser stürzte und verletzte sich dabei erheblich.

Nach Ansicht des BGH war der Sturz des Motorradfahrers aufgrund des Verhaltens des Autofahrers nahe liegend und vorhersehbar. Die Geschwindigkeit beim Sturz wäre geeignet gewesen, den Tod des Motorradfahrers herbeizuführen. Das Gericht wertete deshalb das Verhalten des Autofahrers nicht nur als gefährliche Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sondern als versuchten Totschlag. (ar/sb)
 
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