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Bei Gebrauchtwagen auf Hinweise für Tachomanipulation achten
Thursday, 10. August 2006
Die Kilometerzähler funktionieren heutzutage elektronisch, ob hier mutwillig etwas verändert wurde, ist auch für Experten nur äußerst schwer festzustellen. Der Endverbraucher ist chancenlos. Selbst eine Motoruntersuchung kann keine Gewissheit geben, wenn Zweifel über die wirklich zurückgelegten Kilometer bestehen. Der Nachweis sei nur über das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers im Tacho möglich, was kompliziert, kostspielig und daher kaum praktikabel ist, erklärte der Überwachungsverein.

Die Suche nach einem Gebrauchtwagen sollte lieber bei einem vertrauenswürdigen Händler stattfinden als bei einem Hinterhof-Verkauf. Ein gewerblicher Autohändler ist verpflichtet, mindestens ein Jahr Gewährleistung zu übernehmen, auch hinsichtlich der Einhaltung des im Kaufvertrag festgehaltenen Kilometerstandes.

Wenn ein sechs Jahre altes Auto erst 30 000 Kilometer auf dem Zähler hat, dann auf jeden Fall den Grund dafür erfragen. Kann der Verkäufer dazu eine plausible Antwort geben?

Sitze und Polster sind stark abgenutzt, auch Schaltknauf, Lenkradkranz oder Pedalgummis zeigen deutliche Spuren von vielen Fahrten. Dann kann es eigentlich nicht sein, dass der Wagen nur wenige Kilometer unterwegs war. Hier sollte gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden.

Ehe der Kauf besiegelt wird, sollten Unterlagen wie Werkstattrechnungen, Serviceheft oder Bescheinigungen der Haupt- und Abgasuntersuchung eingesehen werden. In diesen Dokumenten ist der Kilometerstand festgehalten. Sind die Zahlen in den Papieren schlüssig? Auch der Ölwechsel-Zettel und erst recht ältere, im Motorraum "vergessene" Etiketten können Hinweise liefern.

Auch kann sich der Interessent am Gebrauchtwagen-Zertifikat von TÜV Süd orientieren. Fahrzeuge, die mit diesem "Ausweis" ausgestattet sind, wurden von Fachleuten vom Auto-TÜV auf Herz und Nieren geprüft.

Kilometerstand oder Unfallfreiheit sollten im Kaufvertrag festgeschrieben werden. Der Käufer sollte sich möglichst noch schriftlich bestätigen lassen, dass Tachostand und Laufleistung wirklich übereinstimmen. (ar/nic)
 
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