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Autovermieter müssen Kunden über Kostenrisiken aufklären
Tuesday, 8. August 2006
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer geklagt, der nach einem Unfall im Jahr 2003 einen Ersatzwagen angemietet hatte und an Ende eine Rechnung über 2138 Euro erhielt. Die gegnerische Versicherung wollte aber unter Verweis auf die zu hohe Rechnung nur 750 Euro zahlen, die Restkosten sollte der Autofahrer selbst tragen.

Nach der Entscheidung des BGH hat sich die Aufklärungspflicht der Autoversicherung erhöht. Denn der Fahrzeugmieter kenne in der Regel die höheren Tarife nicht und könne deshalb das Risiko auch nicht einschätzen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im konkreten Fall muss der Autovermieter die Kosten von fast 1400 Euro tragen. (ar/sb)
 
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