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Auto darf nach dem Kauf als Werbeträger dienen
Sunday, 13. November 2005
Das gefiel nun aber Ferrari gar nicht, da es seine Markenrechte verletzt sah und Jägermeister eine unlautere Rufausbeutung des Markennamens "Ferrari" vorwarf. Das Landgericht Frankfurt gab dem italienischen Autohersteller Recht, in der Revision beim OLG Frankfurt setzte sich jedoch Jägermeister mit seiner Sicht der Dinge durch, was jetzt vom BGH bestätigt wurde.

In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter unter anderem aus, dass die Markenrechte durch den Verkauf des Fahrzeugs erschöpft seien, weitere Ansprüche nur dann entstünden, wenn berechtigte Interessen des Markeninhabers der weiteren Verwendung widersprächen. Die Zurverfügungstellung eines fremden Produkts im Rahmen eines Preisrätsels für sich allein falle jedenfalls nicht darunter. Da auch die Gestaltung der Werbung und insbesondere die Anbringung des Sponsorlogos für einen verständigen Durchschnittsverbraucher völlig ersichtlich nur als Hinweis diente, Jägermeister als generösen Sponsor zu kennzeichnen, liege auch keine unlautere Rufausbeutung vor (BGH, Az.: I ZR 29/03). (ar/PS Automobil-Report)
 
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