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Fällt bei einer Pauschalreise ein Flugzeug wegen Vogelschlags aus, hat für diesen Reisemangel in der Regel der Reiseveranstalter aufzukommen. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 8 U 15/09) handelt es sich dabei nicht um höhere Gewalt, betonte die Deutschen Anwaltshotline. |
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Auch Beamte und Angestellte der kommunalen Ordnungsämter haben sich bei ihren Dienstfahrten in das allgemeine Verkehrsgeschehen einzuordnen. Zumindest der Stadt Wuppertal hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt die Ausstattung der ordnungsbehördlichen Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn untersagt (Az. 14 K 2548/08). Laut der allgemein gültigen Zulassungsordnung für den Straßenverkehr ist dies ein allein für den Vollzugsdienst der Polizei obligatorisches Amtsprivileg. |
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Läuft ein Fußgänger unter dem offen stehenden Schlagbaum an der Zufahrt eines Parkplatzes hindurch und wird von der sich plötzlich absenkenden Autoschranke schwer verletzt, trifft den Betreiber der Anlage keinerlei Schuld. Er kommt nach Auffassung des Landgerichts Coburg (Az. 33 S 6/09) seiner Pflicht zur Verkehrssicherung voll nach, wenn die Schließautomatik mit einer Induktionsschleife auf die Metallkarossen von Autos reagiere, aber keine Personen erfasse. Denn Fußgänger hätten dort überhaupt nichts zu suchen und müssten deshalb auch nicht extra gewarnt werden, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). |
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Die seit Anfang 2005 auf Deutschlands Autobahnen geltende Lkw-Maut als solche ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, doch das derzeitige Berechnungssystem führt im Einzelfall dazu, dass mitunter zu hohe Mautbeträge gezahlt werden. Diese Auffassung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vertreten (Az. 9 A 2054/07). Die Richter verurteilten die beklagte Bundesrepublik deshalb in zwei konkreten Fällen zur Rückerstattung überzahlter Mautbeträge in Höhe von 0,02 Euro bzw. 2,52 Euro. |
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Das Landgericht Düsseldorf hat die BMW AG zur Zahlung von 134 Millionen Euro an die insolvente MG Rover Deutschland GmbH verurteilt. BMW hat gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt. |
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Der in einem anderen Mitgliedsland umgetauschte EU-Führerschein muss in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt seiner Ausstellung die ursprüngliche deutsche Fahrerlaubnis keine Gültigkeit mehr hatte. In diesem Fall handelt es sich um keine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, wie sie in allen Staaten der Europäischen Union ansonsten zulässig ist. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az. 12 ME 47/09). |
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