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Krank am Steuer: (Rechtliche) Nebenwirkungen vermeiden
Rechtstipps
Krankheit bedeutet nicht zwangsläufig Fahruntauglichkeit. Aber schon Beschwerden wie starke Kopfschmerzen oder eine schwere Erkältung können das Reaktionsvermögen vermindern. Verkehrsteilnehmer haben aber grundsätzlich die Pflicht, ihre Fahrtauglichkeit selbst zu überprüfen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, so der Gesetzgeber. Deshalb stellt sich die Frage, wann darf ich mich ans Steuer setzen, wann nicht? Was bedeutet das für chronisch Kranke oder für Autofahrer mit Gipsfuß? Der TÜV SÜD hat Antworten dazu zusammengestellt.
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Nicht nur Autofahrer können Führerschein verlieren
Rechtstipps
Auch das Fahrrad sollte nach Alkoholgenuss stehen gelassen werden. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 250 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sind Sie bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher, können auch sie den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt.
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Mit der Flatrate zum Führerschein
Rechtstipps
Das kann jedem Autofahrer passieren: Fährt er unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,6 Promille, setzt er sich gar unter Drogeneinfluss ans Steuer oder summieren sich seine Punkte in Flensburg auf 18 oder mehr, gilt nicht nur ein Fahrverbot - sondern der Führerschein ist für immer weg. Erst nach einer festgelegten Zeit darf er wieder neu erworben werden - jedoch nicht bevor er ein medizinisch, psychologisches Untersuchung (MPU) abgelegt hat. Bei dieser MPU prüft der Gesetzgeber, ob der Mann oder die Frau überhaupt geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen,
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Urteil: Wer nicht reparieren will, muss fahren
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Bei der Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall kann es unter Umständen darauf ankommen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf der Basis eines Kostenvoranschlags oder Sachverständigengutachtens abgerechnet wird und die Versicherung eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts geleistet hat, darauf weist der ADAC hin.
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Sind wir ein Volk von quasi Vorbestraften?
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In Deutschland wird zu viel kontrolliert. Der Staat gängelt den Autofahrer, Raser sind Opfer, nicht Täter. Der Autofahrer ist quasi pro forma vorbestraft. Thesen, die in der Boulevardpresse durchaus regelmäßig aufgestellt werden, sagte Professor Eugen Stephan vom Psychologischen Institut der Universität Köln auf einem Seminar des Deutschen Verkehrssicherheitsrates in Bonn. Doch der Erfolg der Kontrollen rechtfertigt die Maßnahmen. In Nordrhein Westfalen sorgen flächendeckende Tempolimits aufgrund der hohen Verkehrsdichte und viele Kontrollen der Polizei für deutlich weniger Verkehrstote als in anderen Bundesländern.
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Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: Wieviel Risiko ist erträglich?
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Drogenmissbrauch im Straßenverkehr ist immer noch ein enormes Problem. Foto: ar/DVR Die Senkung der Promillegrenzen lässt die Hoffnung aufkeimen, dass der Alkohol im Straßenverkehr als Unfallursache an Bedeutung verliert. Und tatsächlich: Alkoholdelikte sind in den vergangenen zehn Jahren stark rückläufig. Die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschäden sank von 34 468 im Jahr 1995 auf 22 004 im Jahr 2005. Dafür stieg die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss im gleichen Zeitraum von 607 auf 1373, also um mehr um 100 Prozent. Und Medikamente werden als Unfallursache immer bedeutender werden, da sind sich die Experten einig. Diesen Themen widmete sich ein Seminar des Deutschen Verkehrssicherheitsrates in Bonn, dass heute zu Ende ging.
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