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Wolfgang Büser: Gefahrguttransporter muss bei Gelb zum Stehen kommen |
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Friday, 16. December 2011 |
Der Fahrer eines Gefahrguttransports, der wegen seiner gefährlichen Ladung einen längeren Bremsweg einzukalkulieren hat als andere Autofahrer, muss vor einer Ampelkreuzung trotz einer für ihn grünen Ampel bereits die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er beim Umspringen der Ampel auf Gelb innerhalb der Phase von drei Sekunden zum Stehen kommen kann.
Der Fahrer eines Gefahrguttransports, der wegen seiner gefährlichen Ladung einen längeren Bremsweg einzukalkulieren hat als andere Autofahrer, muss vor einer Ampelkreuzung trotz einer für ihn grünen Ampel bereits die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er beim Umspringen der Ampel auf Gelb innerhalb der Phase von drei Sekunden zum Stehen kommen kann. Diese Vorgabe gilt generell. Unabhängig davon, dass im verhandelten Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom Fahrer des Transports nur unbedeutend überschritten wurde. Hierbei ging es um ein Bußgeld von 50 Euro, das dem Fahrer aufgebrummt worden war, gegen das er vergeblich anging (OLG Oldenburg, Ss 205/08). (ar.NET/Wolfgang Büser) |