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Wohngeld gibt's nicht fürs Wohnen im Wohnwagen |
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Sunday, 22. May 2011 |
Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az.
Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10). Eine Auszubildende im rheinland-pfälzischen Landkreis Bernkastel-Wittlich zog mit ihrem Wohnwagen herum, statt einen festen Wohnsitz zu haben.
Obwohl der Wohnwagen am jeweiligen Standort zwar immer wieder fest installiert und ans Strom- und, so weit möglich, Wassernetz angeschlossen wurde, "fehlt der vagabundierenden Unterkunft wegen der wechselnden Standorte die notwendige Wohnraumeigenschaft", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos von der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) die Gerichtsentscheidung. Zweck des Wohngeldes sei die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dafür seien die Voraussetzungen bei ständiger Wanderschaft in einem Wohnwagen aber denkbar ungünstig. (ar.NET) |