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Wegen Trunkenheit suspendierter Polizist darf keinen Bus fahren
Thursday, 23. June 2011
 
Um den Bock nicht zum Gärtner zu machen, darf einem wegen Trunkenheit vorläufig vom Dienst suspendierten Polizisten eine Nebentätigkeit als Busfahrer verweigert werden.

Um den Bock nicht zum Gärtner zu machen, darf einem wegen Trunkenheit vorläufig vom Dienst suspendierten Polizisten eine Nebentätigkeit als Busfahrer verweigert werden. Das gilt auch dann, wenn das Alkohol-Delikt mit dem eigenen Pkw schon dreieinhalb Jahre zurückliegt und der nebenberufliche Einsatz jetzt bei einem privaten Reiseunternehmen erfolgen soll. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 6 A 1665/10). Der gegen das Verbot der Nebentätigkeit klagende Beamte war der Meinung, die Öffentlichkeit würde ihn nach so vielen Jahren außer Dienst weder als Polizist wahrnehmen, noch sei die seinerzeit im nichtöffentlichen Verfahren erfolgte Suspendierung überhaupt im breiteren Kreis bekannt geworden. "Die Überwachung der Verkehrssicherheit und der ihr dienenden Vorschriften stellt aber einen Kernbereich der verkehrspolizeilichen Aufgaben dar, sodass sich ein Polizeibeamter mit einem hier begangenen Fehlverhalten in besonderer Weise in Widerspruch zu seinen Dienstaufgaben setzt", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Die mit der begehrten Nebentätigkeit verbundene Schädigung des Ansehens der Polizei sei nicht bloß theoretischer Natur. Es liege nahe, dass Kollegen und damit auch außerhalb der Behörde Stehende über die für eine Schädigung des Ansehens maßgeblichen Aspekte Bescheid wüssten. Das Vertrauen in die polizeiliche Aufgabenerfüllung würde jedenfalls erheblich beeinträchtigt, wenn der Dienstherr gerade in dem Bereich, in dem der suspendierte Polizist auffällig geworden ist, eine Nebentätigkeit erlaubt. Zumal eine eventuelle Wiederholung des Fehlverhaltens nunmehr am Steuer eines Massenverkehrsmittels mit noch größeren Gefahren für Leib und Leben verbunden wäre. (ar.NET)
 
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