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Schadensregulierung nach Massenunfällen |
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Wednesday, 23. November 2011 |
Aufgrund von Nebel oder nasser und glatter Fahrbahn ereignen sich jedes Jahr Massenunfälle auf Deutschen Straßen, wie am Wochenende auf der A 31 im Münsterland.
Aufgrund von Nebel oder nasser und glatter Fahrbahn ereignen sich jedes Jahr Massenunfälle auf Deutschen Straßen, wie am Wochenende auf der A 31 im Münsterland. Aber auch mit größter Vorsicht lässt sich nicht jeder Unfall vermeiden. Hat sich ein Massenunfall ereignet, stellt sich die Frage der Schadensregulierung. Hierzu Jörg Schmenger, Anwalt in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): "Bei Unfällen mit mehr als 50 Fahrzeugen einigen sich die Versicherungen in der Regel untereinander, da der genaue Unfallhergang nicht rekonstruierbar ist. Aber auch bei Unfällen mit weniger beteiligten Fahrzeugen, kann häufig nicht geklärt werden, wer für die Schadensregulierung aufkommen muss. Ist das der Fall, gilt die sogenannte Betriebsgefahr'. Das bedeutet, dass alle Unfallbeteiligten haften, egal, ob sie Schuld hatten und egal, wie vorsichtig sie gefahren sind." Im Zusammenhang mit Auffahrunfällen ist auch nicht ausgeschlossen, dass der falsche Autofahrer verdächtigt wird, den Unfall verursacht zu haben. "Das kommt vor, wenn der eigentlich Unschuldige juristisch gesehen wahrscheinlich' Schuld hat, da festgelegte Erfahrungssätze gegen ihn sprechen. Beispielsweise geht man zuungunsten eines Auffahrenden ohne weitere Prüfung davon aus, dass dieser zu schnell fuhr, unaufmerksam war oder einen zu geringen Abstand einhielt. Jetzt ist es die Aufgabe des Betroffenen zu beweisen, dass er nicht für den Unfall verantwortlich ist", so Jörg Schmenger. (ar.NET) |