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Neue Spielregeln im Fernbuslinienverkehr
Wednesday, 3. August 2011
Foto: MVV/ar.NET
Foto: MVV/ar.NET
 
Entsprechend des Koalitionsvertrages wurden heute die Weichen für eine Liberalisierung des Fernbuslienenverkehrs gestellt. Das Bundeskabinett hat dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen.

Entsprechend des Koalitionsvertrages wurden heute die Weichen für eine Liberalisierung des Fernbuslienenverkehrs gestellt. Das Bundeskabinett hat dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. Ramsauer: "Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen." Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen. Jetzt sei er für Fernbusreisen "von seinen Fesseln" befreit, betont der Verkehrsminister. Schließlich sei der Bus eine echte Alternative zum Auto. Ziel der Liberalisierung ist es, neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu ermöglichen. Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden. Künftig wird die Zulassung von neuen Fernbuslinien erleichtert; es herrscht freier Wettbewerb. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz. Das Konzessionsmodell wird auch künftig an Genehmigungen festhalten, um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Der in der Regel mit Steuermitteln unterstützte ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So soll verhindert werden, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Ein Novum ist der Wegfall des "Unterwegsbedienungsverbots". So können zum Beispiel bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung ("Ferienzielreise") auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden. (ar.NET/br)
 
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