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Mit Überführungskennzeichen ist die Kino-Fahrt tabu |
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Thursday, 13. October 2011 |
Ohne endgültige Fahrzeugzulassung darf nicht einfach mit Überführungsschild ins Kino gefahren werden. Eine solche Tour gilt als "zweckfremde Benutzung" und stellt ein klares Vergehen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung dar.
Ohne endgültige Fahrzeugzulassung darf nicht einfach mit Überführungsschild ins Kino gefahren werden. Eine solche Tour gilt als "zweckfremde Benutzung" und stellt ein klares Vergehen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung dar. Diese Auffassung hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und ein Bußgeld von 90 Euro bei einer derartigen Spritztour für angemessen erklärt (Az. III-3 RBs 143-11).
Ein Opel-Fahrer war mit der roten Nummer nach eigenen Aussagen zur Nachtvorstellung des örtlichen Kinos unterwegs, als er von einer Polizeistreife gestellt wurde. Für die Ordnungsbehörde Veranlassung, ihm wegen unerlaubter Benutzung seines noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeugs die Ordnungsstrafe aufzubrummen.
Und das zu Recht, wie die nordrhein-westfälischen Oberlandesrichter in zweiter Instanz entschieden. "Die Zuteilung eines Kurzzeit- oder Überführungszeichens und die Übergabe des zugehörigen Fahrzeugscheins stellen nämlich noch keine behördliche Zulassung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen dar", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Dazu bedürfe es vielmehr der Zuteilung eines "richtigen" Kennzeichens und der abschließenden Ausfertigung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung.
Kraftfahrzeuge mit rotem oder Kurzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten benutzt werden. Ansonsten entfällt die Berechtigung, den Wagen ohne endgültige Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, auch wenn das nur vorübergehend der Fall ist. Die vorläufige und eingeschränkte Zulassung ist also vom konkret bestimmten Fahrtzweck abhängig. Ein abendlicher Kino-Besuch ist im Verordnungstext nicht berücksichtigt. (ar.NET) |