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Kommentar: Kampf-Radfahren am Limit - und die Polizei guckt weg
Friday, 30. September 2011
Regeln scheinen vielen Fahrradjüngern fremd. Foto: BMU/ar.NET
Regeln scheinen vielen Fahrradjüngern fremd. Foto: BMU/ar.NET
 
31.422 Radfahrer verunglückten im Zeitraum 2005 bis 2010 in Berlin. Keine andere deutsche Stadt hat eine auch nur annähernd erschreckende Bilanz. Erst mit großem Abstand folgen Hamburg (13.

31.422 Radfahrer verunglückten im Zeitraum 2005 bis 2010 in Berlin. Keine andere deutsche Stadt hat eine auch nur annähernd erschreckende Bilanz. Erst mit großem Abstand folgen Hamburg (13.7949). München (12.088) und Köln (8.299). Wer den Straßenverkehr in der Hauptstadt erlebt, findet schnell eine plausible Erklärung für den unrühmlichen Spitzenplatz der Metropole in der deutschen Fahrrad-Unfallstatistik. Wie sich täglich beobachten lässt, scheint es sogar eine Mehrheit der Radfahrer, die auf Berliner Straßen unterwegs ist, darauf anzulegen, gegen einschlägige Regeln der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Eifrigste Vorturner sind Typen im jüngeren Mannesalter. Selbst radelnde Erwachsene scheinen einfach nicht verinnerlichen zu wollen, dass sie Fahrzeugführer im Sinne der StVO sind und sich an deren Vorschriften zu halten haben. Illusorisch bleibt, Verkehrsdisziplin von Kindern zu erwarten, denen permanent regelloses Radfahren im Grenzbereich vorgemacht wird. Kampf-Radfahrer, die regellose Limits der Fortbewegung praktizieren, brauchen sich um Nachwuchs für ihre Sparte jedenfalls nicht zu sorgen. Behaupte niemand, bewusstes Ignorieren der Regeln sei schlechthin Leichtsinn, einfach nur Übermut! Seinen Ursprung hat solches Verhalten nicht zuletzt darin, dass Fahrradfahren als die umweltfreundlichste Fortbewegung von grün ausgerichteter Verkehrspolitik seit Jahren alle nur denkbaren Weihen erfährt - und obendrein umfangreiche Förderung. Auch von der betont fahrradfreundlichen Politik lässt sich die kreuzgefährliche, im kommunalen Verkehrsbereich offensichtlich weitgehend geduldete Narrenfreiheit der Radfahrer ableiten. Und die Polizei - Sie scheint aufgegeben zu haben. Die Augen des Gesetzes wollen offenbar nichts sehen. Erst wenn Radfahrer nach wildem Slalom über Gehwege um irritierte Fußgänger herum oder nach selbstverständlichem Überfahren einer roten Ampel direkt in die Arme eines Ordnungshüters segeln, kommt die Kelle: Stopp! Dass Radfahrer für regelwidriges Verhalten auf frischer Tat gestellt und zur Kasse gebeten werden, kann der Beobachter aber eher als seltenes Einmalereignis verbuchen. Stattdessen macht innerstädtisches Kampf-Radfahren Tag um Tag ungestört weiter Schule. Kaum besser bestellt ist es um die vorschriftsmäßige, funktionierende Ausrüstung dieses deutschen Millionenheers der Stahlrösser. Radfahren bei Dunkelheit mit Licht - Eine Rarität; in ländlichen Regionen eher auf dem Wege zur Sensation. Offenbar verlangen Verkehrskontrollen, die insbesondere Radfahrern gelten, viel Aufwand, bringen aber vergleichsweise wenig Verwarngeld ein. Wie sonst ließen sich die spärlichen polizeilichen Aktivitäten selbst zur Disziplinierung ausgesprochener Radrowdys erklären. Dass viele Radfahrer auf Regeln oder Verbote pfeifen, lässt sich seit Jahren täglich erleben. Genau genommen kommt den Einfältigen sogar das Gesetz zu Hilfe. An Zufall will man jedenfalls nicht glauben, dass ausgerechnet in Münster, der inoffiziellen Fahrradhauptstadt Deutschlands, immer mehr Radfahrer unter Alkolholeinfluss verunglücken. - Die Polizei beklagt, dass sich Radfahrer eben am großzügigen Alkohol-Grenzwert von 1,6 Promille orientieren. Bis zu diesem "Eichstrich" bleibt, wie es amtlich heißt, "die relative Fahruntüchtigkeit" straffrei, solange keine Fahrfehler beobachtet wurden. Als Beweis, fahrtuntüchtig zu sein, reicht der Blutalkoholwert allein nicht aus. Erst wenn ein Radler mit 1,6 Promille unterwegs in eine Polizeikontrolle gerät, was eher zufällig passiert, bedeutet das das Ende der Alkoholfahrt. Hier zur Erinnerung: Laut StVO ist ein Radfahrer Fahrzeugführer. Aber wer keinen Führerschein hat, kann offenbar schon einmal einen mehr über den Durst trinken. Ihn diszipliniert ja nicht die Angst, künftig laufen zu müssen. Was also tun - Regelwidrigem Fahrradfahren kann weder mit kopfschüttelndem Zuschauen noch mit empörtem Schimpfen Einhalt geboten werden. Vielmehr müssen Ordnungshüter energisch durchgreifen, wo immer sich Radfahrer die vermeintliche Freiheit nehmen, Regeln zu ignorieren. Krasses Fehlverhalten entwickelt sich immer aus kleinen Sünden, die nicht geahndet werden. Recht und billig wäre es im Übrigen, wenn die Nutzung eines Fahrrades den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verlangte. Schließlich sehen sich andere Verkehrsteilnehmer angesichts des regelwidrigen Fahrverhaltens vieler Radfahrer durchaus gefährdet. Nach einem Unfall, verursacht von einem Radfahrer, sollte für den Geschädigten dank einer existierenden Haftpflichtversicherung wenigstens ein angemessener finanzieller Ausgleich drin sein. Derzeit aber muss niemand, also auch kein Radfahrer, solchen Versicherungsschutz haben. (ar.NET/Wolfram Riedel)
 
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