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Kfz-Haftpflichtversicherung: Beweisnot durch schlecht gesicherten Bauschutt |
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Tuesday, 29. November 2011 |
Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Autos, das hinter einem mit Bauschutt beladenen Lkws herfährt, so spricht der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass es sich um einen Stein von der (hier unzureichend abgesicherten) Lkw-Ladung handelt.
Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Autos, das hinter einem mit Bauschutt beladenen Lkws herfährt, so spricht der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass es sich um einen Stein von der (hier unzureichend abgesicherten) Lkw-Ladung handelt. Behauptet der Fahrer allerdings, dass stattdessen ein auf der Straße liegender Stein das Malheuer verursacht hatte (was einen Haftungsausschluss wegen eines "unabwendbaren Ereignisses" bedeutet hätte), kann er dies aber - naturgemäß - nicht nachweisen. In dem Fall hat dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden einzustehen (LG Heidelberg, 5 S 30/11). (ar.NET/Wolfgang Büser) |