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Kein Schadenersatz bei gut erkennbarem Schlagloch
Sunday, 15. May 2011
 
Dümmer als die Polizei erlaubt: Wer seinen Pkw auf einer faktisch verkehrsfreien Anliegerstraße am helllichten Tage in ein gut sichtbares Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels steuert, ist selber schuld, wenn sein Wagen dabei zu Schaden kommt.

Dümmer als die Polizei erlaubt: Wer seinen Pkw auf einer faktisch verkehrsfreien Anliegerstraße am helllichten Tage in ein gut sichtbares Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels steuert, ist selber schuld, wenn sein Wagen dabei zu Schaden kommt. Das hat jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden (Az. 5 O 269/10). Der Fahrer eines Pkws mit Anhänger war an einem Hochsommertag mit dem Hinterrad seines Gefährts in ein 7,5 Zentimeter tiefes Schlagloch geraten. Das war immerhin 30 x 70 Zentimeter groß und stammte noch aus dem vorhergehenden Winter. Weil die Gemeinde das Übel nicht schon längst beseitigt und seiner Meinung nach damit ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, verlangte der Mann kommunalen Ersatz für die teuere Aluminiumfelge nebst beschädigtem Reifen im Wert von rund 1.000 Euro. Dem wollte das Gericht allerdings nicht folgen. Zwar handle es sich tatsächlich um eine öffentliche Straße und ihr Zustand sei unbestreitbar ein Ärgernis, doch als verkehrsunsicher wollten die Richter sie nicht einstufen. Schließlich wäre das strittige Schlagloch auf dieser Anliegerstraße von geringer Verkehrsbedeutung für jedermann gut zu erkennen gewesen. "Offenkundig hätte es damit auch dem Pkw-Fahrer problemlos möglich sein müssen, der augenscheinlichen Gefahrenstelle von solcher Größe bei angemessen reduzierter und angepasster Geschwindigkeit ohne Schaden einfach auszuweichen", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Weil er das aber nicht hinbekam, muss er für seinen Ausrutscher nun auch selber geradestehen. (ar.NET)
 
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