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Härtere Strafen bei Übergriffen auf Feuerwehrkräfte möglich
Wednesday, 16. November 2011
Die Einsatzkräfte der Feuerwehren haben nicht immer Grund zur Freude ... Eine Änderung im Strafgesetzbuch soll sie vor Übergriffen besser schützen. Foto: H. Bauer/DFV/ar.NET
Die Einsatzkräfte der Feuerwehren haben nicht immer Grund zur Freude ... Eine Änderung im Strafgesetzbuch soll sie vor Übergriffen besser schützen. Foto: H. Bauer/DFV/ar.NET
 
Die Zeiten werden rauer. Mittlerweile sehen sich offenbar nicht nur Polizeikräfte zunehmenden Übergriffen von Randalierern und Gewalttätern ausgesetzt.

Die Zeiten werden rauer. Mittlerweile sehen sich offenbar nicht nur Polizeikräfte zunehmenden Übergriffen von Randalierern und Gewalttätern ausgesetzt. Auch Feuerwehrleute bleiben längst nicht mehr verschont. Der Gesetzgeber sah Handlungsbedarf. Angriffe gegen Feuerwehrleute oder deren Einsatzfahrzeuge lassen sich künftig ebenso ahnden wie Übergriffe gegen Polizisten. Voraussetzung dafür war eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches. "Schläge gegen Feuerwehrleute oder bewusste Sabotage an ihren Geräten sind leider in verschiedenen Milieus gesellschaftsfähig geworden", so Feuerwehr-Präsident Hans-Peter Kröger. Ab sofort können für Angriffe bis zu zwei, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst stehen ab sofort unter dem Schutz des Paragraphen 113 Strafgesetzbuch (StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Paragraph 305a StGB stellt künftig auch ihre Fahrzeuge und Geräte unter besonderen Schutz.Mit dem modifizierten Strafgesetzbuch, das für Übergriffe auf die Einsatzkräfte genauso harte Sanktionen wie für Polizisten vorsieht, ist der Bundestag einer Initiative des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) gefolgt. Schließlich seien Übergriffe auf Menschen, die helfen, durch nichts zu rechtfertigen, so Hans-Peter Kröger, der darin einen vollzogenen Systemwechsel sieht. Täter würden nicht mehr geschont. Mit der Gesetzesänderung stelle "der Bundestag klar, dass Einsatzkräfte einen Schutzraum für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger bilden, der unantastbar ist". So sollte es sein. Bleibt zu hoffen, dass der gesetzliche Spielraum, der den Gerichten nun an die Hand gegeben wird, im Fall des Falles auch genutzt wird. Ansonsten hätten sich alle Gremien die Bemühungen um mehr Rechtssicherheit und Schutz besser sparen sollen. Denn nicht eingelöste mögliche Sanktionen schaden eher, als sie nützen. Beispiele dafür hat die jüngste Vergangenheit reichlich geliefert, sei es bei der Ahndung von Übergriffen in öffentlichen Verkehrsmitteln, zündelnder Freizeit-Chaoten auf den Straßen oder von direkten Angriffen auf unsere Ordnungshüter. (ar.NET/arie)
 
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