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Geschönte Kilometerangaben in Steuererklärungen werden teuer |
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Sunday, 31. July 2011 |
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Falschen Kilometerangaben in Steuererklärungen wird schnell auf die Spur gekommen. Überprüft werden die Angaben mit Routenplanern. Und die sind unbestechlich.
Falschen Kilometerangaben in Steuererklärungen wird schnell auf die Spur gekommen. Überprüft werden die Angaben mit Routenplanern. Und die sind unbestechlich. Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall muss mit einer rückwirkenden Änderung der Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen gerechnet werden.
Eine Arbeitnehmerin hatte über Jahre hinweg in ihrer Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht. Statt der tatsächlichen zehn Entfernungskilometer hatte sie seit 1996 regelmäßig 28 Kilometer angegeben. 2006 stellte die Finanzbehörde durch eine Abfrage im Routenplaner die Falschangabe fest und änderte rückwirkend die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält nach seinem Urteil vom 23. März 2011 (Az.: 3 K 2635/08) die rückwirkende Änderung für rechtlich zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekannt geworden seien, die eine Änderung der Einkommenssteuerbescheide notwendig machte. Die zuvor jahrelang überhöhten Angaben der Steuerpflichtigen seien für das Finanzamt weder widersprüchlich noch zweifelhaft gewesen. So hätte es für die Finanzbehörde keinen Anlass gegeben, Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungskilometer anzustellen. Die Einlassung der Arbeitnehmerin, sie habe irrtümlich angenommen, die Entfernungskilometer entsprechen den tatsächlich gefahrenen Kilometern, überzeugte das Gericht nicht. (ar.NET/arie) |