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Geändertes Eisenbahngesetz nimmt Hersteller stärker in die Pflicht |
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Thursday, 25. August 2011 |
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Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) hat das Kabinett aktuell beschlossen. Dadurch werden die Hersteller von Zügen künftig per Gesetz stärker in die Verantwortung für Sicherheit und Qualität ihrer Produkte genommen.
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) hat das Kabinett aktuell beschlossen. Dadurch werden die Hersteller von Zügen künftig per Gesetz stärker in die Verantwortung für Sicherheit und Qualität ihrer Produkte genommen. Das oblag bislang allein den Betreibern.
Mit der Gesetzesänderung reagiert die Politik auf die zahlreichen Ausfälle von defekten Zügen, die in der Vergangenheit zu umfangreichen Verspätungen im Zugverkehr geführt haben. Aufgrund langwieriger Beschaffungsprozeduren fehlte es an Zügen, Verzögerungen im Fahrplan waren die Folge.
Nach bisheriger Rechtslage können Hersteller zwar eine Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen, doch die Sicherheitspflichten liegen bei den Eisenbahnen und Haltern von Eisenbahnfahrzeugen. So war es bislang üblich, dass Fahrzeuge nur auf Bestellung der Eisenbahnen oder Halter gefertigt wurden und auch nur der Betreiber die Zulassung/Abnahme eines Fahrzeuges beantragen konnte.
Im Rahmen der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes werden den Herstellern künftig mehr Rechte eingeräumt. So entscheiden sie heute eigenverantwortlich (ohne Beteiligung eines Betreibers) über die Herstellung von Fahrzeugen. Das Allgemeine Eisenbahngesetzt (AEG) wird entsprechend geändert. In ihrer Verantwortung liegt es künftig auch, dass die Fahrzeuge bei Inbetriebnahme den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit entsprechen. Die Verantwortung bezieht sich nicht auf den Ablauf des Bauprozesses, sondern auf das Bauprodukt. Mit der Änderung des AEG wird diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt. Die Änderung soll Anfang 2012 in Kraft treten. (ar.NET/br) |