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Entlassung für Berufskraftfahrer bei Fahrerlaubnisentzug nicht rechtens
Saturday, 3. December 2011
 
Ein Berufskraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sodass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf umgehend entlassen werden. Jedoch kommt allenfalls eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht, wenn der dem zugrunde liegende Verkehrsverstoß während einer Privatfahrt stattfand und in keinem Bezug zur Arbeit steht.

Ein Berufskraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sodass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf umgehend entlassen werden. Jedoch kommt allenfalls eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht, wenn der dem zugrunde liegende Verkehrsverstoß während einer Privatfahrt stattfand und in keinem Bezug zur Arbeit steht. Wurde das amtliche Fahrverbot sogar nur auf einen Monat beschränkt, das der Betroffene durch Inanspruchnahme seines Urlaubs "aussitzen" kann, ist damit auch jegliche Kündigung hinfällig. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 5 Sa 295/10).Der fristlose Rauswurf betraf einen im In- und Ausland eingesetzten Kraftfahrer. Als sein Chef davon erfuhr, dass dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben musste, stellte er ihm umgehend die Entlassungspapiere aus. Er ließ sich auch nicht von der Tatsache umstimmen, dass sich das Fahrverbot ja nur auf einen Monat beschränken würde, für den der Kraftfahrer bereit war, seinen regulären Urlaub zu opfern. Schließlich hätte der Entlassene ja nur noch einen Urlaubsanspruch von lediglich zehn Tagen zur Verfügung.Eine Milchmädchenrechnung allerdings, wie die Richter betonten. "Wäre der Mann nämlich nicht zu Unrecht gekündigt worden, stände ihm noch der gesamte Urlaubsanspruch für das laufende Jahr zu, was allemal ausgereicht hätte, den Monat des Fahrverbots zu überbrücken", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline  (www.anwaltshotline.de).Der wohl um seine Existenz bangende Berufskraftfahrer hatte seinen Arbeitgeber von dem bevorstehenden Ausfall erst im allerletzten Augenblick informiert und damit dem Unternehmen zusätzliche organisatorische Probleme aufgebürdet, wie dieses vor Gericht monierte. Ein solches zwar pflichtwidriges Verhalten führe aber in der Bewertung nicht zu einem derart weitreichenden Vertrauensverlust, dass allein daraus ein Kündigungsgrund erwachse, urteilte das Landesarbeitsgericht. (ar.NET)
 
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