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Deutsche Verkehrswacht tippt daneben
Monday, 1. August 2011
Wenn alles steht, wird Autofahrern auch durch die StVO nicht verwehrt, ihr Auto zu verlassen. Foto: ACE/ar.NET
Wenn alles steht, wird Autofahrern auch durch die StVO nicht verwehrt, ihr Auto zu verlassen. Foto: ACE/ar.NET
 
In Deutschland ist es üblich, bei Entscheidungen und Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, offenbar grundsätzlich allein an Autofahrer zu denken.

In Deutschland ist es üblich, bei Entscheidungen und Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, offenbar grundsätzlich allein an Autofahrer zu denken. Regelmäßig ist jedenfalls in Botschaften, die Behörden, Medien, Vereine oder Automobilklubs (da haben wir's!) in Umlauf setzen, lediglich von Deutschlands Autofahrern die Rede, selbst wenn solche Informationen den gesamten motorisierten Verkehr betreffen. Mehr noch. Unter die Räder kommt öfter in der Argumentation, dass das, was durchaus gut und hilfreich für Autofahrer ist, Motorrad- und Rollerfahrer erheblich gefährden kann. Allein mit Blick auf Autos sind einst stählerne Leitplanken entworfen worden, und genauso werden die Barrieren noch heute montiert. Zögerlich nur setzt sich ein Abblenden der kantigen Stützen durch, an denen stürzende Zweiradfahrer hängen bleiben und sich lebensgefährlich verletzen können. Der Aufprall auf eine geschlossene stählerne Barriere, wie sie hier und da nun in Kurvenbereichen zu sehen ist, verringert sicher das Verletzungsrisiko, beseitigt es aber natürlich nicht. Damit müssen sich Zweiradfahrer abfinden. Oder da sind mit Bitumen geflickte Straßenschäden, jene gefährlichen schwarzen Flecken, die die Reifenhaftung ähnlich reduzieren wie die aufgeklebten weißen Richtungspfeile in Fahrspuren. Ähnlich zu schaffen machen Zweiradfahrern auch Rillen, die gelegentlich in Fahrbahndecken gefräst werden, um sie abzustumpfen. Solche Rillen bringen Balancefahrzeuge ins Schlingern. Nur an Autofahrer gedacht hat offenbar auch der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, als er dieser Tage darauf aufmerksam machte, dass Pkw-Insassen bei Staus auf der Autobahn das Auto nicht verlassen dürften, "selbst wenn sich der Verkehr gar nicht mehr bewegt und die Sonne aufs Autodach scheint". Denn Paragraf 18, Abs. 9, der Straßenverkehrsordnung regele: "Fußgänger dürfen die Autobahn nicht betreten." Der Gesetzestext lautet allerdings so: "Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten", was nicht dasselbe ist und die Interpretation der Deutschen Verkehrswacht wohl kaum stützt. Natürlich dürfen Fußgänger die Autobahnen nicht betreten. Der Gesetzgeber hat da aber wohl eher etwa an Anhalter gedacht und nicht an Autoinsassen, die bei anhaltenden Staus den Wagen zwischendurch einmal verlassen. Wofür es ja zwingende Gründe geben kann. Und wie sollen sich Motorradfahrer in einem offensichtlich länger anhaltendem Stau auf der Autobahn verhalten - Haben sie im Sitzen - allein oder zu zweit - auf der Maschine gegebenenfalls stundenlang zu verharren, um bestenfalls mit den Schuhspitzen die Autobahn "zu betreten" - Nein, so kann nicht gemeint sein, wenn es in der StVO heißt: "Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten." Bloßes "Absitzen" im Stau dürfte weder Autofahrer noch Motorradfahrer zu Fußgängern im Sinne des Paragrafen 18 machen. Richtiges Interpretieren beginnt bei exaktem Zitieren. (ar.NET/Wolfram Riedel)
 
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